Zur Besteuerung von Silber

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Grundsätzlich unterliegen Edelmetalle auf die eine oder andere Art und Weise in den meisten Ländern der Besteuerung.

Während hingegen in den meisten Staaten weltweit eine Kapitalertragssteuer (in Deutschland jetzt als Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt) auf Edelmetalle Anwendung findet (also wenn das Metall mit Gewinn verkauft wird) machen einige Staaten, darunter auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie die Schweiz eine Ausnahme indem sie eine Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) auf Silber veranschlagen. (Gold ist zum größten Teil steuerfrei – aber auch hier gibt es Ausnahmen).

  • Deutschland: In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer auf Silberbarren und bestimmte Silbermünzen 19 %. Eine Ausnahme bilden Anlagemünzen die mit 7% besteuert werden. (Hier schon mal ein kleiner Kniff: Münzbarren werden auch nur mit 7 % vesteuert)
  • Österreich: In Österreich wird Silber (egal ob Münzen oder Barren) mit 20 % besteuert.
  • Schweiz: In der Schweiz beträgt die Mehrwertsteuer auf Silber 7,6 %.

Einfuhrumsatzsteuer auf Silber

Nehmen wir als Beispiel die USA: hier wird eine Kapitalertragssteuer auf Gewinne aus dem Edelmetallverkauf erhoben. Das müsste einen Nicht-US-Staatsbürger theoretisch beim Kauf nicht interessieren. Dann gibt es in den USA natürlich noch die Sales-Tax. Der Anbieter Kitco verzichtet aber beispielsweise auf diese Sales-Tax, so dass der Käufer hier nur einen geringen Aufschlag auf den aktuellen Metallpreis bezahlen muss.

Wenn Sie allerdings nun bei Kitco in den USA (oder Kanada) kaufen, dann müssen Sie nicht nur Folgekosten in Form von Transport- und Versicherungspauschale bedenken, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuer. Diese (man könnte sie auch Zollgebühr nennen) wird fällig, sobald eine Einfuhr aus dem Nicht-EU-Ausland stattfindet. Also auch, wenn Sie aus der Schweiz einführen.

Im Grunde entspricht die Einfuhrumsatzsteuer der geltenden Mehrwertsteuer, im Falle Deutschlands also 19% bzw. 7% für bestimmte Silber-Anlage-Münzen. Sollten Sie die Einfuhr nicht deklarieren, dabei aber erwischt werden, drohen empfindliche Strafen. Zudem gibt es natürlich Höchstmengen bzw. Umsätze die eingeführt werden dürfen.

Steuerliche Behandlung im EU-Inland

Grundsätzlich heißt es (hier ein Auszug vom Bundesministerium der Finanzen):

“Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird im kommerziellen innergemeinschaftlichen Warenverkehr keine Einfuhrumsatzsteuer mehr … erhoben. Die Erhebung der Umsatzsteuer auf Waren des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfolgt nunmehr durch die Finanzämter (Stichwort: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern). Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland.”

Das bedeutet für Sie, Herr W., im konkreten Fall: Sie könnten beispielsweise durchaus in Deutschland Silbermünzen die nur mit 7 % besteuert werden (in Österreich dagegen mit 20%) kaufen, ohne dass eine Nachversteuerung oder Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Sie sparen hierbei also 13 Prozentpunkte gegenüber der Besteuerung in Österreich.

Achtung: Folgendes muss man wissen

Im so genannten freien Verkehr innerhalb der EU gibt es auch Grenzen. Im Handel zwischen Deutschland und Österreich gibt es eine Freigrenze von 100.000 Euro pro Jahr und pro Person. Das heißt, wenn die Lieferschwelle von 100.000 Euro pro Jahr an Umsatz (also im vorliegenden Fall von Deutschland nach Österreich) überschritten wird, unterliegen die Lieferungen wieder dem Steuersatz der Republik Österreich und nicht mehr demjenigen der Bundesrepublik, also im vorliegenden Fall dem Erwerbsland.

Sicher, wenn der Handel von Privat zu Privat stattfindet wird die Freigrenze kaum überschritten. Anders sieht es da schon bei einem professionellen Münzhändler aus. Sobald ein deutscher Münzhändler bei seinen Umsätzen in Österreich die 100.000 Euro-Grenze erreicht hat, muss er entweder den Handel mit Österreich einstellen oder anschließend den österreichischen Mehrwertsteuersatz von 20 % ansetzen.

Ein Tipp wäre also folgender: Wenn Sie als Österreichischer Staatsbürger beim Silberkauf den ermäßigten deutschen Steuersatz in Anspruch nehmen wollen, lohnt es sich beispielsweise beim Online-Kauf recht früh in einem Finanzjahr vorbei zu sehen, bevor der deutsche Händler seine Freigrenze nach Österreich erreicht.

Umsatzsteuertabelle auf Silber in den EU-Staaten

In der folgenden Tabelle habe ich für Sie eine Übersicht über die mir bekannten, explizit für Silber geltenden, Umsatzssteuersätze in einigen europäischen Ländern zusammengestellt:

Deutschland 19 % auf Silberbarren; 7 % auf bestimmte Silberanlagemünzen und Münzbarren
Österreich 20 % auf Silber
Schweiz 7,6 % auf Silber
Niederlande 19 % auf Silberbarren; 6 % auf Silbermünzen die gesetzliches Zahlungsmittel sind (ein Beispiel aus Deutschland: die 10-Euro-Silber-Gedenkmünzen gelten beispielsweise als gesetzliches Zahlungsmittel
Vereinigtes Königreich Großbritannien (UK) 15 % auf Silber; ab 01.01.2010 voraussichtlich 17,5 %
Finnland 22 %
Slovenien 20 %

In der folgenden Tabelle habe ich Ihnen eine Übersicht über die Umsatzsteuersätze in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammengestellt. Leider ist mir bei den übrigen (oben nicht genannten) Staaten nicht bekannt, ob auch hier bestimmte Ausnahmen mit ermäßigten Umsatzsteuersätzen für Silber bestehen:

Land Umsatzsteuersatz Normal Umsatzsteuersätze ermäßigt
Belgien 21 % 12 %; 6 %
Bulgarien 20 %
Dänemark 25 %
Deutschland 19 % 7 %
Estland 18 % 5 %
Finnland 22 % 17 %; 8 %
Frankreich 19,6 % 5,5 %; 2,1 %
Griechenland 19 % 9 %; 4,5 % (Griechische Inseln; 13 %; 6 %; 3 %;)
Irland 21,5 % 13,5 %; 4,4 %; 12 % Dienstleistungen
Italien 20 % 10 %; 6 %; 4 %;
Lettland 21 % 10 %
Litauen 19 % 5 %; 9 %
Luxemburg 15 % 12 %; 6 %, 3 %
Malta 18 % 5 %
Niederlande 19 % 6 %
Österreich 20 % 10 %; 12 %
Polen 22 % 7 %: 3 % Dienstleistungen
Portugal 20 % 12 %; 5 %; 15 % auf Madeira und den Azoren
Rumänien 19 % 9 %
Schweden 25 % 12 %; 6 % Dienstleistungen
Slowakei 19 % 10 %
Slowenien 20 % 8,5 %
Spanien 16 % 7 %; 4 %; 5 % Inselsteuer auf den Kanaren, anstelle von 16 %
Tschechien 19 % 9 %
Ungarn 25 % 18 %
Vereinigtes Königreich Großbritannien 17,5 %; vom 01.12.08 bis 31.12.09 15 % 5 %
Zypern 15 % 5 %; 8 % Dienstleistungen