Physisches Gold verkaufen: So gehen Sie am besten vor

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Die US-Wahl entwickelt sich immer mehr zu einem Krimi. Ausgang völlig offen. In einem solchen Umfeld schwächeln Aktien etwas, während der „sichere Hafen“ Gold weiterhin gefragt ist.

Wer hätte das zu Jahresbeginn gedacht? Der Goldpreis erklimmt immer neue Höchststände und überrascht damit sogar die Experten. So hatte der Edelmetallkonzern Heraeus für das Jahr 2024 einen Goldpreis von 2.250 US-Dollar pro Feinunze (31,1 Gramm) prognostiziert, und das erschien zu Jahresbeginn noch ausgesprochen kühn. Inzwischen aber kostet die Feinunze fast 2.800 US-Dollar; umgerechnet sind das etwa 2.570 Euro. Auf 1-Jahres-Sicht liegt der Goldpreis fast 40% im Plus.

Bestimmt fragen Sie sich jetzt, ob der Goldboom so weitergeht. Das lässt sich nicht seriös voraussagen. Nach einem solchen Anstieg sollten Sie aber an das denken, was ich auch im Aktien-Depot von Zeit zu Zeit empfiehlt: Rebalancing. Das bedeutet kurz gesagt: Achten Sie darauf, dass durch die Kursentwicklung bei Ihren Geldanlagen kein Ungleichgewicht entsteht, sondern dass der Anteil der einzelnen Vermögenspositionen auch weiterhin ausgewogen ist.

Dazu gehört auch eine Beschneidung des Gold-Anteils, wenn der Anteil preisgetrieben zu stark zugelegt hat. Aus meiner Sicht sollte physisches Gold nicht mehr als 5 bis 10% Ihres Vermögens ausmachen. Was darüber hinausgeht, können Sie in Boom-Phasen verkaufen und den Erlös in andere Anlageklassen investieren. Hier kommt für Sie eine Anleitung zum richtigen Vorgehen.

Wenden Sie sich an einen seriösen Goldhändler

Goldkäufer finden Sie in jeder Fußgängerzone. Versprochen wird stets eine Sofortauszahlung in bar. Aber beim erstbesten Händler oder Juwelier sollten Sie nicht vorstellig werden, um Ihr Gold loszuwerden. Denn meist werden dort nur Schleuderpreise gezahlt. Auch von einem Verkauf bei einer Bank rate ich Ihnen ab. Die wenigsten bieten diesen Service überhaupt an – und wenn sie es tun, sind die Abschläge auf den wahren Materialwert ebenfalls oft hoch.

Gut aufgehoben sind Sie hingegen bei einem seriösen, auf Anlagegold spezialisierten Edelmetallhändler. Dazu gehören beispielsweise pro aurum, Degussa Goldhandel, Ophirum, philoro oder auch der GoldSilberShop. Der Vorteil solcher Händler: Sie nehmen Ihnen auch gebrauchte Anlagemünzen und Barren ab. Ist der Erhaltungszustand „bankenüblich“, das heißt ohne tiefen Kratzer, ohne deutliche Beschädigung am Rand, ohne gravierende optische Mängel, erhalten Sie den im Geschäft ausgewiesenen Ankaufspreis ohne Abschlag.

Eine Liste seriöser Goldhändler finden Sie auf www.gold.de, einem empfehlenswerten Internet-Portal für Edelmetall-Investoren. Dort finden Sie auch die aktuellen Preise.

Verkauf auch über versicherten Versandhandel möglich

Sie brauchen übrigens nicht unbedingt Ihre Goldvorräte persönlich bei einem Goldhändler vorbeibringen. Der Goldverkauf kann auch über einen versicherten Versandhandel abgewickelt werden. Auch das bieten zahlreiche seriöse Edelmetallhändler an, beispielsweise der GoldSilbershop oder auch die ESG Edelmetall-Service GmbH aus Rheinstetten.

Sie melden Ihre Sendung im Internet an, und der Händler instruiert Sie genau, wie Sie die Sachen verpacken und versenden sollen (manchmal organisiert er das Ganze auch, gerade bei größeren Mengen). Das Paket ist dann ausreichend versichert, und nach dem Eintreffen wird das Auspacken, die Echtheitsprüfung und die Bewertung des Inhalts genau dokumentiert.

Der Händler, der den besten Preis anbietet, lässt sich auch auf www.gold.de ausfindig machen. Klicken Sie dafür im Menü auf „Verkaufen“ und starten Sie den Preisvergleich wahlweise für Barren, Anlagemünzen oder Altgold.

Nicht möglich: ein anonymer Verkauf

Selbst wenn Sie sich beim persönlichen Verkauf das Geld für Ihre Goldbarren und -münzen in bar auszahlen lassen, bleiben Sie als Verkäufer nicht anonym. Alle Händler sind verpflichtet, sich Ihren Personalausweis vorzeigen zu lassen und Ihre Personalien festzuhalten. Zwar müssen sie diese ohne Nachfrage einer Behörde nicht herausgeben. Aber Im Falle eines Falles kann der Staat darauf zugreifen.

Erfreulich ist immerhin die steuerliche Situation: Nur bei einer Haltefrist von weniger als einem Jahr ist die Differenz zwischen Kauf und Verkauf zu versteuern, sofern die Gewinne nicht (zusammen mit denen aus anderen Spekulationsgeschäften) unter der Freigrenze von 600 Euro bleiben. Liegen diese darüber, müssen Sie sie als „privates Veräußerungsgeschäft“ in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung deklarieren. Sie unterliegen dann Ihrem privaten Steuersatz.

In der Regel aber werden Sie Ihre Barren und Münzen länger als ein Jahr gehalten haben. Und das bedeutet: Sie müssen auf Ihre Goldgewinne keine Steuern zahlen.