Was verbirgt sich hinter EBA, ESMA, MiCA und CASP’s?

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Zahlreiche Begrifflichkeiten aus der neuen und noch so jungen Kryptowelt kommen vielen Bürgern und Privatanlegern nach wie vor wie böhmische Dörfer vor. Allerdings können immer Menschen mit Kryptowährungen, Bitcoin, Ethereum, Token, Wallets, Blockchain, FinTech oder Metaverse bereits sehr viel anfangen. Neben den technologischen Aspekten sind allerdings auch die juristischen Komponenten zu beachten. Die Rechtsanwaltskanzlei SBS LEGAL aus Hamburg hat sich auf das Segment des Kryptorechts spezialisiert. Nachfolgend aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Regulierung in einem Expertenbeitrag seitens der Rechtsanwälte Stephan R. Schulenberg, André Schenk und Finn Niklas Nitz:

Kryptorecht: Europa finalisiert Regulierung bis Oktober 2022

Bereits im Juli 2022 gab es schon einen Änderungsbeschluss der EU hinsichtlich der „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA). Es sei demnach ab 2025 nur noch gestattet, Dienstleistungen anzubieten, die dem Mechanismus des Proof-of-Work genügen. Das ist ein Verfahren, wonach alle Miner die gleiche Entlohnung erhalten würden. Im Juli wurden außerdem die Umwelt- und Klimaauswirkungen von Kryptowährungen diskutiert. Nun heißt es, dass die Krypto-Regulierung bis Oktober finalisiert werden soll. Was bedeutet das für die MiCA und für NFT’s?

Europäische Union: Regulierung der Kryptowährung bald vollendet

Europa wird als erster Kontinent nun laut eigenen Aussagen die Regulierung von Kryptowährungen vornehmen. Damit verfolgt die EU das Ziel, für alle EU-Mitgliedsstaaten feste Richtlinien vorzugeben, um eine bessere Kontrolle über Krypto-Unternehmen zu haben und ein einheitliches Kryptorecht zu generieren. Hierfür soll auch ein Lizenzverfahren als Standard eingesetzt werden. NFTs werden hierbei jedoch gar nicht berücksichtigt und eine Anpassung hierfür bleibt abzuwarten. Dieses Vorhaben folgt dem bereits erwähnten Regulierungsvorschlag vom Juli 2022. Viele Meinungen waren gegen diese Vorgaben, da sie zu viele Einschränkungen enthielten. Beispiele hierfür sind:

+ Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erhalten weitreichende Befugnisse für die Beaufsichtigung der Krypto-Dienstleister.

+ Die Behörden können bei Verstößen gegen den Anlegerschutz, die Marktintegrität und die Finanzstabilität alle Aktivitäten von Crypto-Asset Service Providers (CASP’s)

Was sind MiCA und CASP’s?

Markets in Crypto-Assets (MiCA) ist ein Vorschlag für eine Verordnung im EU-Recht. MiCA bietet Rechtssicherheit für Kryptowährungen, Security-Token (Tokenisierte Vermögenswerte) und Stablecoins. Non-fungible Tokens fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung, außer sie gehören einer bestehenden Kryptowertekategorie an. Die MiCA ist vergleichbar mit der bereits existierenden MiFID (Märkte für Finanzinstrumente), welche den rechtlichen Rahmen für den Wertpapiermarkt vorgibt. Die folgenden Aspekte sind Teile des Inhalts der MiCA-Verordnung:

+ Klima- und Umweltschutz

+ Schutz der Anleger oder Erstattung von Verlusten auf Seiten der Nutzer

+ Strenge Vorgaben zum Schutz der Wallets der Anleger

+ Schutz der Verbraucher im Bereich der Stablecoins (Art. 3 Absatz 1 Ziffer 3 MiCA-Verordnung)

CASP’s (Crypto-Asset Service Providers) sind normale Personen oder Unternehmen, die im Namen ihrer Kunden mehrere Transaktionen über Kryptowerte durchführen oder eine Handelsplattform zur Verfügung stellen.

Regulierung der MiCA – Resonanz aus der Welt

Da noch einige Feinheiten abgeklärt werden müssen, wird der endgültige Gesetzestext voraussichtlich erst im Oktober publiziert. Die Regulierung wirkt sich aber schon auf viele andere Länder aus und wird beispielsweise von der Zentralbank von Südkorea sehr gelobt. Die MiCA zeige einen effektiven Schutz für EU-Bürger, ohne dass dabei die Innovation und der Fortschritt gestört werden. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist aber erst noch an zusätzlichen Informationen über Handelsdaten zu Krypto-Transaktionen interessiert.