Unerlaubte Geschäfte: BaFin ermittelt gegen Bitget!

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Für die dubiose Kryptobörse Bitget wird im deutschsprachigen Raum nach wie vor massiv geworben. Ein bekannter „Krypto-YouTuber“ hat beispielsweise in der Vergangenheit die dubiose Kryptobörse FTX mit angeblichem Sitz auf den Bahamas im deutschsprachigen Raum promotet und seinen Rezipienten wie warme Semmeln – selbstverständlich über entsprechende Provisionslinks – angepriesen.

Das vorläufige Ende dieser Geschichte ist bekannt. Im November 2022 ist FTX kollabiert, verbunden mit gravierenden Schockwellen an den Kryptomärkten. Seither promotet dieser „Krypto-YouTuber“ die ebenso dubiose Kryptobörse Bitget mit angeblichem Sitz auf den Seychellen.

„Nicht über-reguliert“ bewerten FMA und BaFin als unerlaubt tätig!

Der „Krypto-YouTuber“ trifft beispielsweise auf seinem X-Account (Twitter) in Bezug auf Bitget u.a. folgende Aussagen, die ich im Originalwortlaut zitiere:

„Top 5 Börse global, nach Handelsvolumen, kein Random Saftladen lol, über 5 Milliarden USD täglich. EUR Ein- und Auszahlungen per Überweisung problemlos nutzbar. Hebelmöglichkeiten mit extrem geringen Gebühren von 0.02% – 0.06%. Über 5 Jahre alt, gabs schon lange im asiatischen Raum, jetzt erst langsam bekannter global, etablierter Marktteilnehmer. Nicht “über-reguliert”, keine Bank die für jeden Furz Nachweise braucht und mich nicht an mein eigenes Geld lässt.“

Bereits am 17.01.24 habe ich darüber berichtet, dass die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) eine Investorenwarnung vor der Kryptobörse Bitget veröffentlicht hat. In meiner damaligen Warnung habe ich darüber hinaus darauf hingewiesen, dass auch seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keinerlei Lizenzen und Zulassungen vorliegen. Deswegen ist es jetzt ebenso begrüßenswert wie konsequent, dass auch die BaFin eine Warnmeldung in ihrer Rubrik „Unerlaubte Geschäfte“ veröffentlicht hat.

29.01.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz

bitget.com: BaFin ermittelt gegen BG Limited

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der BG Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitget.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Eine BG Limited wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Mein Fazit: Finger weg von dubiosen Kryptobörsen wie Bitget!

Finger weg von dubiosen Krypto-Anbietern wie Bitget, die nach wie vor ohne Lizenzen im deutschsprachigen Raum aktiv sind und von ebenso zwielichtigen YouTubern – auf Basis hoher bzw. attraktiver Provisionszahlungen für Vermittlung und/oder Aktivität – aggressiv promotet werden.

Hinweis: Auf eine Presseanfrage mit der Bitte um Stellungnahme hat das Unternehmen Bitget / BG Limited ebenso wie der Krypto-YouTuber nicht reagiert!

Achtung vor den Bitcoin- und Krypto-Bauernfängern!

Ich warne Sie regelmäßig vor fragwürdigen Anbietern und Methoden. Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen und ein Schadensfall eingetreten sein, sind die nachfolgenden Punkte ratsam:

1. Anzeige bei der Polizei erstatten

2. Nationale Aufsichtsbehörden informieren (BaFin, FMA, FINMA)

3. Beschreitung des Rechtsweges über einen spezialisierten Anwalt – Hier steht Ihnen unser Experten-Netzwerk zur Verfügung.