EXW WALLET: Justiz erhebt Anklage!
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Klagenfurt eine Anklageschrift gegen 8 Personen eingebracht. Diesen werden die Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges (§ 146 ff StGB) und der Geldwäscherei (§ 165 StGB) sowie der Vergehen des Ketten- und Pyramidenspiels (§ 168a StGB) und der kriminellen Vereinigung (§ 278 StGB) vorgeworfen. Eine der angeklagten Personen befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Angeklagten sollen demnach kurz zusammengefasst mehrere Unternehmen samt entsprechender Bankverbindungen und Kryptowallets gegründet haben, die als „EXW-Gruppe“ bezeichnet wurden. Diese haben durch Werbung den Anlegern hohe Renditen in diverse Investments wie Immobilienprojekte, Handel mit Kryptowährungen und eine eigens geschaffene Kryptowährung namens EXW-Token versprochen und damit Opfer um Millionen gebracht.
Schaden in der Höhe von 14 Millionen Euro und 40.000 Opfer
Doch statt in die behaupteten Projekte zu investieren, soll die Herkunft und der Verbleib der Investorengelder durch vielfache Transaktionen verschleiert und schließlich zur Finanzierung des eigenen Lebensstils von den Angeklagten behoben worden seien. Neue Kunden sollen jeweils durch bestehende Kunden auf Gewinnbeteiligungsbasis angeworben worden seien, sodass im Stil eines Pyramidenspiels ein Anreiz geschaffen worden sein soll, möglichst viele neue Kunden dem System zuzuführen.
Rund 40.000 Opfer vornehmlich aus dem deutschen Sprachraum und aus dem europäischen Ausland tätigten vermeintliche Investitionen in das System „EXW“.
Ermittlungen gegen 14 weitere Beschuldigte laufen noch
Der anklagegegenständliche Schadensbetrag beläuft sich auf 14 Mio. Euro. Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafen von einem bis 10 Jahre. Die diesbezüglichen Ermittlungen gegen weitere 14 Beschuldigte laufen noch. Davon befindet sich eine Person im Ausland in Auslieferungshaft.
Die EXW GLOBAL AG wurde mittlerweile aus dem Handelsregister gelöscht
Die „EXW Gruppe“ sowie handelnde Personen – allen voran der in Österreich in Untersuchungshaft befindliche B.H. – wurden in der Vergangenheit in zahlreichen Verfahren und Prozessen gegen berichterstattende Medienvertreter durch die fragwürdige Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum LHR – unter Führung ihres ebenso fragwürdigen Partners und Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz Arno Lampmann – vertreten.
Weder die Rechtsanwaltskanzlei LHR LAW noch Arno Lampmann haben auf eine Presseanfrage, mit der Möglichkeit zu einer Stellungnahme in diesem Kontext, bis Redaktionsschluss geantwortet.
Die EXW GLOBAL AG mit Unternehmenssitz im Fürstentum Liechtenstein wurde am 21.04.23 aus dem Handelsregister des Fürstentum Liechtenstein in der Hauptstadt Vaduz gelöscht. Die Löschung erfolgte lt. Beschluss des Fürstlichen Landgerichts vom 20.02.2023 (07 KO.2022.491) infolge der Abweisung des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens zur Deckung der Verfahrenskosten.
Markus Miller fungiert in der Hauptverhandlung der Causa „EXW Gruppe“ als Zeuge zum Sachverhalt
Ich wurde in allen Verfahren gegen die „EXW Gruppe“ und mit dieser verbundenen bzw. beteiligten Personen erfolgreich vertreten durch die Hamburger Wirtschaftskanzlei SBS LEGAL Schulenberg & Partner, als meine Verfahrens- und Prozessbevollmächtigten. Die Rechtsexperten von SBS LEGAL sind hochspezialisiert auf Reputations-, Presse- und Medienrecht, ebenso wie auf das Kryptorecht.
Dieses komplexe und weitereichende juristische Feld stellt einen Querschnitt aus unterschiedlichen Rechtgebieten wie etwa des IT-Rechts, Finanzaufsichtsrechts, Finanzanlagerechts, Vertragsrechts, des Datenschutzrechts, des Geldwäscherechts (KYC-Verfahren), Wettbewerbsrechts, Verbraucherrechts und des Steuerrechts dar.
Zum Gerichtsverfahren in Klagenfurt bin ich aufgrund meiner umfassenden Recherchen und veröffentlichten Berichte als Zeuge zum Sachverhalt geladen. Ich freue mich daher sehr über die aktuellen Entwicklungen in der Causa „EXW Wallet“ bzw. „EXW Gruppe“ und begrüße die nun kommenden gerichtlichen Schritte ausdrücklich.
Hinweis: Bis zu einer rechtskräftigen Urteilsverkündung gilt selbstverständlich für alle Beteiligten weiterhin die Unschuldsvermutung!