Die Regulierung ist der Schlüssel für den Krypto-Erfolg!
Der Fall und Untergang der dubiosen Kryptobörse FTX.com mit Sitz auf den Bahamas und die damit verbundenen Kettenreaktionen und Dominoeffekte verdeutlichen wieder einmal, wie dringend erforderlich die wirkungsvolle Regulierung der Kryptomärkte ist. Europa kann hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Seit Ende September 2022 existiert die finale Textversion der künftigen Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) der Europäischen Union. Die EU hatte diesbezüglich schon Änderungen der MiCA (Markets in Crypto Assets) vorgesehen.
Mit dieser Thematik befassen sich im nachfolgenden Gastbeitrag die Rechtsanwälte Stephan R. Schulenberg (Bild links), André Schenk (Bild mitte) und Finn Niklas Nitz (Bild rechts) von der Hamburger Wirtschaftskanzlei SBS LEGAL Rechtsanwälte Schulenberg und Partner, die sich u.a. auf Vertriebs- und Kryptorecht spezialisiert haben und in diesem Bereich nach meiner Einschätzung die führende Top-Kanzlei in Deutschland ist. Ich selbst werde von SBS LEGAL in den unterschiedlichsten Bereichen juristisch beraten und vertreten, überwiegend in den Bereichen Medien- und Presserecht.
MiCA und MiCAR: Das ist der Regulierungsrahmen der Europäischen Union
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) bildet den Gesetzesrahmen für Distributed-Ledger-Technologie (DLT) sowie für virtuelle Vermögenswerte in der EU und hat vorrangig das Ziel, Anleger und Nutzer von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum zu schützen. Die neue Verordnung schafft in der EU das erste Mal einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Geschäftsmodelle, die auf Kryptowerten basieren. Die Regeln ermöglichen Krypto-Dienstleistern, ihre Geschäfte auf der Grundlage von europaweit gleichen Vorschriften zu betreiben.
Eine Umsetzung der MiCAR durch die Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich. 18 Monate nach dem Inkrafttreten der Regeln gelten sie unmittelbar für die Marktteilnehmer, ohne dass es einer weiteren Mitwirkung nationaler Gesetzgeber bedarf. Ein Hauptpunkt der MiCAR ist die Regulierung von Krypto-Dienstleistungen, die man eigentlich nicht ohne Erlaubnis betreiben darf. Die Frage ist, was in Zukunft als erlaubnispflichtig bzw. auch erlaubnispflichtige Krypto-Dienstleistung gilt.
MiCAR: Endgültiger Katalog von Krypto-Dienstleistungen
Welche Krypto-Dienstleistungen zukünftig erlaubnispflichtig sind, regelt die bald in Kraft tretende MiCAR. Folgende Tätigkeiten sind in der gesamten EU bald erlaubnispflichtig:
+ Die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte
+ Der Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
+ Der Tausch von Kryptowerten gegen gesetzliche Zahlungsmittel sowie gegen andere Kryptowerte
+ Die Ausführung von Kundenaufträgen
+ Die Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Dritte
+ Die Beratung zu Kryptowerten
Legal-Definitionen in der MiCAR
Die MiCAR definiert die obigen Begriffe selbst. Folgende Definitionen sind Bestandteil der Regulierung:
+ Verwahrung und Verwaltung = Die sichere Aufbewahrung der privaten Schlüssel oder sonst erforderlichen Mittel für Dritte, die für den Zugang zu Kryptowerten erforderlich sind.
+ Beratung zu Kryptowerten = Das Angebot oder die Abgabe personalisierter Empfehlungen in Bezug auf die Nutzung von Krypto-Dienstleistungen.
Wenn man in Zukunft ein Tauschgeschäft mit Kryptowerten gegen Fiat-Geld oder Kryptowerte gegen Kryptowerte vornimmt, muss vorher eine Erlaubnis eingeholt werden. Anders ist das aber, wenn man Kryptowerte gegen andere Gegenstände, als Fiatgeld oder Kryptowerte tauscht. Dafür ist nichts geregelt und bedarf somit (noch) keiner Erlaubnis. Diese Regulationen ähneln stark er Wertpapierdienstleistungs-Regulierung unter MiFID II (zweite Markets in Financial Instruments Directive).
Die Voraussetzungen für Krypto-Dienstleistungen
Für die Einordnung einer Tätigkeit als Krypto-Dienstleistung muss die Tätigkeit sich auf Kryptowerte im Sinne der Definition der MiCAR beziehen. Diese ist – wie wir gesehen haben – sehr weit formuliert und erfasst fast alle digitale Wert-Darstellungen, die auf einer Distributed-Ledger-Technologie (Blockchain) basieren und elektronisch übertragen und gespeichert werden können. Digitale Werte, die gleichzeitig als Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II, als E-Geld nach der zweiten E-Geldrichtlinie oder als Einlagen qualifiziert werden, fallen nicht hierunter.
Mein Fazit: Die Regulierung ist einer der wichtigsten Schlüssel für Anwendungen, Marktdurchdringung und somit den Erfolg von Kryptowährungen in der Zukunft.