Die Bundesbestände an Kryptowährungen sind relativ gering
Der AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt hat vor kurzem eine sogenannte „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung gestellt. Nachfolgend finden Sie die gestellten Fragen und die Antworten der Bundesregierung, die teilweise sehr interessante Aussagen und somit Erkenntnisse mit sich bringen:
Mögliche Kryptospenden an die Ukraine?
Die Vorbemerkung der Fragesteller: Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ruft die Kiewer Regierung von Präsident Wolodymir Selenskij zu Spenden in Form von Kryptowährungen auf. Offiziellen Angaben zufolge betrug das Spendenvolumen umgerechnet bislang 229.216.787 US-Dollar. Die ukrainische Regierung initiierte die Sammelaktion gemeinsam mit der auf den Bahamas ansässigen Kryptobörse FTX des US-Amerikaners und selbsternannten Philanthropen Sam Bankman-Fried, der in den Jahren 2021 und 2022 mit Gesamtspenden in Höhe von 39,8 Mio. Euro zudem der zweitgrößte Einzelspender der Demokratischen Partei in seinem Heimatland war.
Die Spenden sollten bei FTX als Spekulationsobjekt dienen und – nach erhoffter Aufwertung – in Fiatgeld an die Ukrainische Nationalbank fließen, die sie wiederum für humanitäre Hilfe sowie die Streitkräfte der Ukraine freigeben sollte. Medienberichten zufolge könnten auch Regierungen, darunter die US-Administration, von der anonymen Spendenmöglichkeit Gebrauch gemacht haben, um inoffizielle Militärhilfen an die Ukraine zu leiten (ebd.). Im November 2022 jedoch wurden fundamentale Missstände bei FTX bekannt, die zum Kollaps und der Insolvenz der Kryptobörse sowie ihrer Schwestergesellschaft führten
FTX-Gründer Sam Bankman Fried wurde als mutmaßlicher Betrüger enttarnt, der mindestens 300 Mio. US-Dollar Spendengelder veruntreut haben soll. Auch die Kryptospenden für die Ukraine, mit denen der ukrainische Präsident Wolodymir Selenskij bei FTX spekuliert haben soll, dürften damit unwiederbringlich verloren sein. In der Bundesrepublik Deutschland verfügen mindestens Staatsanwaltschaften über beschlagnahmte Kryptovermögenswerte. Die Fragesteller beabsichtigen daher, den möglichen Besitz und die Verwendung von Kryptowährungen seitens des Bundes zu erfragen.
1. Sind aktuell Kryptovermögenswerte im Besitz des Bundes, und wenn ja, wie lange werden diese gehalten (bitte nach Wert bzw. Coin, Anzahl und bisherige Haltedauer aufschlüsseln)?
2. Wenn Frage 1 bejaht wurde, wie viele Kryptovermögenswerte befanden sich seit der Bitcoin-Einführung 2009 im Besitz des Bundes, und wie lange wurden diese gehalten (bitte nach Jahresscheiben, Wert bzw. Coin, Anzahl und Haltedauer aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet
Aktuell besitzen ausgewählte Bundesbehörden Kryptowerte in Höhe von 31,41954211 Bitcoins (BTC). Erstmals wurden BTC im Jahr 2015 erworben. Der letzte Ankauf erfolgte im Jahr 2021. Die Kryptowerte werden nicht für Investitionszwecke genutzt.
Der Bund hält im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmte Kryptowerte (siehe Tabelle). Aus ermittlungstaktischen Gründen und zur Vermeidung möglicher Rückschlüsse auf einzelne Ermittlungsverfahren erfolgt die Angabe der vorliegenden Werte für den Zeitraum 2015 bis 2022 gebündelt. Der Bundesnachrichtendienst (BND) veröffentlicht darüber hinaus – aus Staatswohlgründen – mit Bezug auf die Ausgangsfragen keine weiterführenden Detailinformationen.
Die Bundesbestände an Kryptowährungen auf einen Blick
Krypto-Wert | Anzahl |
Bitcoin | 38,66446619 |
Ethereum | 14,70944557 |
ETC | 7,84650810 |
Monero | 269,20730907 |
Zcash | 21,31483070 |
BAT | 3.934,85963610 |
DOT | 439,10425300 |
Giga IOTA | 23,37800000 |
EOS | 1.810,99410000 |
VET | 17.862,89580000 |
MANA | 1.108,07005000 |
BNB | 2,97955290 |
Sand | 961,021790 |
Doge | 6.856,280 |
Matic | 290,000 |
AXS | 25,400 |
CHZ | 775,040 |
Gala | 1.905,000 |
ILV | 0,960 |
3. Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit von Staatsanwaltschaften oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmten Kryptovermögenswerten, insofern diese der Staatskasse zukommen (bitte erläutern)?
Durch den Generalbundesanwalt wurden bislang keine Kryptowerte gesichert. Zur Vorgehensweise der Landesjustizbehörden im Einzelnen hat die Bundesregierung mangels Zuständigkeit keine eigenen Erkenntnisse.
4. Hat der Bund in der Vergangenheit selbst Kryptovermögenswerte erworben, und wenn ja, in welcher Höhe, und bei welcher Institution (bitte nach Wert bzw. Coin, Anzahl, Handelsbörse bzw. Kreditinstitut und Haltedauer aufschlüsseln)?
5. Gibt es Handelsbörsen oder Kreditinstitute, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bei Angelegenheiten im Umgang mit Kryptowährungen Geschäftsbeziehungen unterhält oder in der Vergangenheit unterhalten hat, und wenn ja, welche?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet:
Der Erwerb und die Verwaltung finden z. B. über die Handelsplattform „Bitcoin.de“ statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
6. Hat sich die Bundesrepublik Deutschland seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine an Kryptospenden an die Ukraine beteiligt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte erläutern sowie nach Datum, Spendendestination, Wert bzw. Coin und Transaktionsplattform aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat sich zu keinem Zeitpunkt seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine an Krypto-Spenden an die Ukraine beteiligt.
7. Hat die Bundesregierung seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu Kryptospenden an die Ukraine aufgerufen, und wenn ja in welchem Rahmen (bitte erläutern sowie nach Datum, Spendendestination, Wert bzw. Coin und Transaktionsplattform aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat nicht zu Krypto-Spenden an die Ukraine aufgerufen. Hingegen ruft die Bundesregierung die Bevölkerung auf, die Menschen in der Ukraine mit Geldspenden oder Sachspenden wie warmer Kleidung, Decken und Schlafsäcken zu unterstützen. Eine Übersicht von Möglichkeiten zur Unterstützung wird auf folgender Website der Bundesregierung aufgeführt.
8. Hat sich die Bundesrepublik Deutschland seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine an Kryptospenden an Drittstaaten oder nichtstaatliche Empfänger beteiligt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte erläutern sowie nach Datum, Spendendestination und Spendenzweck, Wert bzw. Coin und Transaktionsplattform aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat sich zu keinem Zeitpunkt seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine an Krypto-Spenden an Drittstaaten oder nichtstaatliche Empfänger beteiligt.
9. Hat die Bundesregierung seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu Kryptospenden an Drittstaaten oder nichtstaatliche Empfänger aufgerufen, und wenn ja, in welchem Rahmen (bitte erläutern sowie nach Datum, Spendendestination und Spendenzweck, Wert bzw. Coin und Transaktionsplattform aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat nicht zu Krypto-Spenden an Drittstaaten oder nichtstaatliche Empfänger aufgerufen.