BaFin-Razzia gegen dubiose Betreiber von Krypto-ATMs!

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In einer bundesweiten Aktion hat die Finanzaufsicht BaFin am 20. August Krypto-Automaten sichergestellt, an denen Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen gehandelt werden konnten. Dabei wurde Bargeld in Höhe von knapp einer Viertelmillion Euro einbehalten. Die 13 beschlagnahmten Geräte wurden ohne die erforderliche Genehmigung der BaFin betrieben und bergen das Risiko der Geldwäsche.

An insgesamt 35 Standorten gingen BaFin-Beamte mit Unterstützung von Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Aufsteller vor und beschlagnahmten die illegal betriebenen Automaten mit rund 60 Einsatzkräften. Das Wechseln von Euro in Kryptowährungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und erfordert daher laut Gesetz (§ 32 Kreditwesengesetz) die ausdrückliche Genehmigung der BaFin. Ohne diese Erlaubnis wird das Geschäft illegal betrieben.

Den Tätern drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren

Die Erlaubnispflicht schützt sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch die Verbraucher. Der Handel mit Kryptowerten birgt erhebliche Risiken, einschließlich des Totalverlusts. Betreiber, die illegal handeln, werden von Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Den Tätern drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Einige Wechselautomaten ziehen zudem Nutzer mit kriminellen Absichten an. Wer hohe Bargeldbeträge von mehr als 10.000 Euro annimmt, muss zur Geldwäscheprävention die Identität des Kunden feststellen („Know your customer“-Verfahren, KYC). Generell gilt: Werden Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes oder ein Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung festgestellt, muss dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden. Tauschautomaten, an denen diese Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eignen sich aufgrund der Anonymität zur Geldwäsche.

Die BaFin handelt im öffentlichen Interesse

Das Hauptziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Kundinnen und Kunden von Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistern sollen dem Finanzsystem vertrauen können. Die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) im Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention ist für die Prüfung der Erlaubnispflicht und die Verfolgung unerlaubter Geschäfte zuständig. Sie arbeitet eng mit der Abteilung Geldwäscheprävention der BaFin zusammen.

Achtung vor den Bitcoin-Betrügern und Krypto-Bauernfängern!

Ich warne Sie regelmäßig vor fragwürdigen Anbietern und Methoden, allen voran über meine „Todesliste“ von KRYPTO-X. Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen und ein Schadensfall eingetreten sein, sind die nachfolgenden Punkte ratsam:

1. Anzeige bei der Polizei erstatten

2. Nationale Aufsichtsbehörden informieren (BaFin, FMA, FINMA)

3. Beschreitung des Rechtsweges über einen spezialisierten Anwalt – Hier steht Ihnen unser Experten-Netzwerk zur Verfügung.