BaFin ermittelt gegen Independent Digital Assets Alliance
Ein Krypto-Projekt, das sich „GamesCoin“ nennt, habe ich seit längerer Zeit auf meiner Beobachtungsliste. Nicht weil ich dieses als besonders interessant erachte im Hinblick auf eine Empfehlung, auch nicht weil das Konzept grundlegend schlecht erscheint, sondern weil zahlreiche „alte Bekannte“ aus dem Multi-Level-Marketingvertrieb (MLM) dafür werben.
Namentlich an führender Stelle durch online- wie onland Vertriebsveranstaltungen Ralph Paulick, der zuvor als einer der führenden „MLM-Drücker“ für die hochdubiosen Systeme von OneCoin und EXW Wallet – heute firmierend unter „Exchange World“ – tätig war. Ebenso Anton Federspiel, der ebenfalls als einer der führenden MLM-Vertriebler bei OneCoin aktiv war.
Hinter dem GamesCoin steht ein Unternehmen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten
Hinter dem GamesCoin steht die Independent Digital Assets Alliance LLC (IDAA) mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Auf der offiziellen Internetseite idaa.games findet sich die Aussage, ich zitiere im Originalwortlaut (Bild: Screenshot):
„Rechtssicher: Unsere Wallet und Blockchain Systeme sind reguliert und BaFin konform. Zudem sichern eine strenge Mittelverwendung und eine erstklassige rechtliche Beratung unser Business Modell, sowie den Games Coin und das dazugehörige Vertriebssystem.“
Werbliche Aussagen mit Bezug zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind nach meinen umfassenden Erfahrungen der letzten Jahre stets mit großer Vorsicht zu genießen. Vor allem auch, weil zahlreiche dubiose MLM-Vertriebler derartige Aussagen – wissentlich oder unwissentlich – häufig vollkommen missinterpretieren in der Kommunikation für ihre Akquisitionsbemühungen, zur Erzielung von Vermittlungsprovisionen.
Sie sprechen oder schreiben beispielsweise nicht selten von „BaFin-Zulassung“, bis hin zu einer angeblichen „BaFin- oder gar Banklizenz“. Die jeweiligen Aufsichtsbehörden reagieren auf derartige Aktivitäten bzw. Hinweise verständlicherweise „allergisch“. Deswegen überrascht die nachfolgende Warnmeldung (Originalzitat) der BaFin vom 1. Juli 2022 in der Rubrik „Unerlaubte Geschäfte“ nicht:
„Plattform idaa.games: BaFin ermittelt gegen die Independent Digital Assets Alliance LL.C.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Independent Digital Assets Alliance LL.C., Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website idaa.games sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Website unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Das Unternehmen behauptet, seine Wallet- und Blockchain-Systeme seien reguliert und BaFin konform. Die BaFin stellt klar, dass das Unternehmen ihr nicht bekannt ist und nicht von ihr beaufsichtigt wird.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.“
Fazit: Achtung bei Investment- und Vermittlungsaktivitäten für den GamesCoin!
Sobald ein Krypto-Angebot oder eine Kryptowährung auf einem MLM-System (Multi-Level-Marketing, Network-Marketing NM) basiert und Provisionen für eine Vermittlung an sogenannte Sponsoren oder Leader bezahlt werden gilt nach meiner Einschätzung bereits ganz grundlegend: Vorsicht!
Beim GamesCoin kommt für mich die dunkelrot warnende Flagge dazu, dass durch OneCoin bzw. EXW Wallet bereits einschlägig bekannte MLM-Vermittler wie Ralph Paulick oder Anton Federspiel das Konzept aktiv promoten. Ein Unternehmen bzw. ein Projekt hat auch eine Verantwortungs- und Prüfungsverpflichtung (Due Dilligence), im Hinblick auf die Qualität und Seriosität seines Vertriebes. Gleiches gilt im Hinblick auf Aussagen, die Vertriebler tätigen, hier gilt:
Vertriebe „haften“ für ihre Vertriebler!
Ebenso sind die vertrieblichen Hinweise auf angebliche Rechtskonformität und Zulassungen seitens der BaFin spätestens jetzt ad absurdum geführt, durch die Warnmeldung und das eingeleitete Ermittlungsverfahren seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das mit Sicherheit nicht aus heiterem Himmel geführt wird. Grundlegend muss unterschieden werden zwischen dem „Betriebssystem“ eines Projektes und seinem „Vertriebssystem“. Grundlegend gilt hier sehr wohl, dass ein Betreiber haftet, im Hinblick auf deren Kommunikationsaussagen und Geschäftsgebaren.