Steuern: So umgehen Sie die Verlustverrechnungs-Beschränkung
In meinem gestrigen Beitrag hatte ich Ihnen an einem Beispiel geschildert, dass die gegenwärtige Praxis der Steuerbehörden zur Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften vermutlich rechtswidrig, in jedem Fall aber unverschämt ist.
Da hierzu aber noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten ist, empfehle ich Ihnen, gar nicht erst unter die Klauseln des „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ zu fallen.
Dann müssen Sie auch nicht erst dagegen klagen, was mit Kosten und Mühen verbunden ist. Das ist glücklicherweise einfacher als Sie denken. Lesen Sie dazu heute meine Tipps.
So umgehen Sie die Verlustverrechnungs-Beschränkung bei Termingeschäften
Zum einen bezieht sich die Regelung, dass maximal 20.000 EUR pro Jahr an Verlusten von den erzielten Gewinnen abgezogen werden dürfen, ausschließlich auf Termingeschäfte.
Was Termingeschäfte genau sind, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Mitte 2021 klargestellt. Nämlich im Wesentlichen Optionsgeschäfte, Devisentermingeschäfte, Contracts for Difference (CFD`s) und Futures.
Gerade CFD`s waren vormals aber bei Privatanlegern sehr beliebt. Wegen ihrer steuerlichen Nachteile hat diese Beliebtheit inzwischen aber deutlich nachgelassen. Womit können Sie aber noch handeln, ohne gravierende steuerliche Nachteile befürchten zu müssen?
Diese Finanzinstrumente bleiben für Sie vorteilhaft
Welche Instrumente können Sie also weiterhin ohne die unsinnige Verlustverrechnungs-Beschränkung handeln? Auch dazu hat sich das BMF klar geäußert: Aktien. Und bei den Derivaten (die mit dem Hebel): Zertifikate (auch Hebelzertifikate) und Optionsscheine.
Hier können Sie weiterhin Verluste und Gewinne zuerst gegenrechnen. Versteuert wird danach nur der Gewinn, der übrigbleibt.
Aber Achtung: Sie können nur Aktiengewinne mit Aktienverlusten verrechnen sowie Derivateverluste mit Derivategewinnen. Das Finanzamt möchte das schön nach Gattung getrennt berechnet und versteuert haben.
Übrigens ist auch gegen diese Regelung eine Klage anhängig. Ausgang offen.
Aber so wissen Sie zumindest, wie Sie steuerliche Nachteile beim Trading vermeiden, bis das Bundesverfassungsgericht den Murks geklärt hat, den der Deutsche Bundestag beschlossen hat.
Übrigens: In meinem Börsendienst Voigts Global Profits handeln wir seit jeher mit Aktien und Hebelzertifikaten. Hier kam also nie das Problem von steuerlichen Nachteilen auf, sonst hätte ich meinen Lesern andere Instrumente empfohlen.