Die Tage der Abgeltungsteuer sind gezählt!

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Die Abgeltungsteuer wurde im Jahr 2009 eingeführt. Seither werden Einkünfte aus Kapitalvermögen einheitlich mit 25 Prozent besteuert, statt mit dem normalen Steuersatz von bis zu 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei Spitzenverdienern, bei denen zusätzlich 3% Reichensteuer hinzukommen.

Der Grund für die Einführung der Abgeltungsteuer war die Schaffung eines Anreizes für Kapitalanleger, ihre – meist unversteuerten – Vermögenswerte bzw. Schwarzgelder aus dem Ausland zurückzuholen und ordnungsgemäß zu versteuern.

25% von einem Betrag im Millionen- und Milliardenbereich sind eben besser, als 45% von einem Betrag Null (0).

Zielbereich 35%: Steuern auf Kapitaleinkünfte werden steigen!

Durch den automatischen Informationsaustausch für Bankkonten (AIA) der in vielen Ländern bereits zum 01. September 2017 gestartet ist, wird dieser Anreiz für Kapitalanleger zukünftig nicht mehr notwendig sein. Deswegen wird der Staat die Abgeltungsteuer früher oder später „reformieren“.

Entweder durch eine deutliche Erhöhung der Steuersätze für Kapitaleinkünfte in Höhe von mindestens 35%, oder durch eine Rückkehr zur Progressionsbesteuerung.

Das bedeutet dann Steuersätze von bis zu 45% auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Oder auch mehr, die SPD hat in ihrem Parteiprogramm sogar eine Reichensteuer von 48%.

Vom geforderten Spitzensteuersatz der Linken in Höhe von 75% will ich hier in diesem Rahmen gar nicht weiter Schreiben. Das ist schlicht politischer Wahnsinn!

Schützen Sie sich vor Fehlentwicklungen im Inland durch Rechtsstrukturen im Ausland!

Das Land Brandenburg hatte bereits im Jahr 2016 eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer gestartet.

Das – damals gescheiterte – Ziel war es, Kapitaleinkünfte nach erfolgter Einführung des internationalen, automatischen Informationsaustauschs von Steuerdaten wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen.

Ich bin mir sicher, dieser Vorschlag wird sehr bald wieder aus der Schublade gezogen. Für Kapitalanleger wird das deutliche Steuererhöhungen auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zur Folge haben.

Schützen Sie sich selbstbestimmt und eigenverantwortlich vor steuerlichen Fehlentwicklungen im Inland durch rechts- und steuerkonforme Strukturen im Ausland!