Aktien gewinnbringend verkaufen – diese Steuern fallen an
In Zeiten der niedrigen oder sogar Negativ-Zinsen sind Aktien für Anleger eine gute Alternative zum Sparbuch. Allerdings müssen genauso wie auf Zinsen auch auf Aktiengewinne Steuern gezahlt werden. Doch das sollte Sparer nicht davon abhalten, sich an Unternehmen zu beteiligen.
Die Regelung, Steuern auf Aktiengewinne abzurechnen, ist noch relativ neu. Erst 2009 hat die Bundesregierung entschieden, diese Art von Einnahmen steuerpflichtig zu machen. Bis dato waren Aktien trotz höherer Zinsen auch für Investoren interessant. Mangels Alternativen zieht es heute noch mehr Anleger trotz Steuern an die Börse.
Steuern bei Aktien: Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne
2009 ist die magische Grenze für gekaufte Aktien. Denn alle Wertpapiere, die ab dem 1.1.2009 gekauft wurden, sind beim Verkauf steuerpflichtig – vorausgesetzt, mit ihnen wurde ein Gewinn erzielt. Wer also noch Aktien von 2008 oder früher im Depot hat, kann diese jederzeit steuerfrei verkaufen.
Der neue Status Quo beim Aktienhandel hat sich durch die Abgeltungssteuer gewandelt. Früher mussten nur die Börse und die Transaktionskosten geschlagen werden, um Profit zu machen. Heute wird potenzieller Profit noch einmal um ein Viertel oder mehr gekürzt.
Die Abgeltungssteuer für Aktien und andere Wertpapiere beträgt 25% für alle Einkommensklassen und Gewinne. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Abgeltungssteuer und unter Umständen noch eine Kirchensteuer, deren Höhe Ländersache ist. In den meisten Bundesländern beträgt sie 9%, nur in Bayern und Baden-Württemberg fallen 8% an.
Ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer, die nicht für jeden Bürger anfällt, sind das dann effektiv mindestens 25 * 1.055 = 26,375 %, die Anleger auf Aktien an Steuern zahlen müssen – wenn sie diese mit Gewinn veräußern.
Wie werden die Aktien versteuert?
Ähnlich wie bei einem Regal mit verderblichen Lebensmitteln kommen die älteren Aktien nach vorne und werden zuerst verkauft. Steuerlich betrachtet werden demnach immer die zuerst gekauften Aktien gehandelt. Das ist für Anleger wichtig, die mehrmals Aktien desselben Unternehmens kaufen.
Investoren können deshalb nicht entscheiden, welche Aktien des Unternehmens sie aus ihrem Depot verkaufen möchten – die älteren werden zuerst gehandelt. Dadurch holt sich das Finanzamt auch schneller die Abgeltungssteuer, denn vor 2009 gekaufte Aktien werden somit zuerst verkauft.
Verluste werden angerechnet
Genau wie bei der normalen Steuererklärung werden Verluste gegengerechnet. So macht es unter Umständen gegen Ende des Jahres Sinn, Negativpositionen im Depot aufzulösen. Der Verlust wird dann mit dem bisherigen Gewinn im aktuellen Jahr verrechnet. Jedoch sollte das nicht der Hauptgrund sein, negative Stände aufzulösen. Nur wenn der Anleger davon ausgeht, dass die Aktie dauerhaft im Minus bleiben wird, macht die Trennung Sinn.
Spitzensteuersatz für Rentner und Studenten
Die Abgeltungssteuer gilt theoretisch für jeden. Dennoch gibt es Ausnahmen. Alle Anleger, deren Spitzensteuersatz unter 25 % liegt, können beim Einkommensteuerjahresausgleich ihr Konto aufbessern. Zu viel gezahlte Abgeltungssteuern können in diesen Fällen erstattet werden. Insbesondere Studenten und Rentner profitieren davon.
Freibeträge beachten
Sparerfreibeträge gelten auch für Aktiengewinne. Das sollten Privatanleger ausnutzen, schließlich werden auf der Bank kaum noch Zinsen verdient. Der Freibetrag liegt aktuell bei 801 € pro Jahr für Singles und bei 1.602 € für Verheiratete.