Persönlicher Steuersatz, Steuerprogression und Grenzsteuersatz
Was ist eigentlich der sogenannte Grenzsteuersatz und wofür ist dieser relevant?
Viele Anleger wissen außerdem nicht, wo ihr eigener Grenzsteuersatz liegt – so können Sie ihn berechnen.
Ihr persönlicher Steuersatz
Ihren persönlichen Steuersatz kennen Sie ja sicherlich. Wenn nicht habe Ich nachfolgend auch einen einfachen Tipp für Sie, wie Sie diesen berechnen. Ihr persönlicher Steuersatz bewegt sich in der Regel zwischen dem Eingangssteuersatz in Höhe von 14 % und dem aktuellen Spitzensteuersatz in Höhe von 42 %. Ebenso spielt die Steuerklasse eine Rolle.
Sollten Sie zu den Spitzenverdienern zählen, erhöht sich dieser um die so genannte Reichensteuer, welche ab 250.000 Euro Jahreseinkommen anfällt. Ihr persönlicher Steuersatz wäre dann der Höchststeuersatz in Höhe von 45 %. Nicht vergessen sollten Sie dabei auch den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5.5 % Ihrer Einkommensteuer.
Das System der Steuerprogression
Bei der Ermittlung Ihrer individuellen Einkommensteuerbelastung wird in Deutschland versucht, das Gerechtigkeitsprinzip oder auch Leistungsfähigkeitsprinzip anzuwenden. Das bedeutet, jeder einzelne Steuerbürger soll nach Maßgabe seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen.
Es soll dadurch zum einen eine horizontale Gerechtigkeit gewahrt werden. Dies heißt gleiches Einkommen soll auch zu einer gleichen Steuerlast führen. Ebenso soll zum anderen eine vertikale Gerechtigkeit gewahrt werden. Das bedeutet, je höher Ihre relative Leistungsfähigkeit, desto höher Ihre Steuerlast.
Um dieses zu erreichen bedient man sich in Deutschland einer linearen Progression. Das bedeutet, mit steigendem Einkommen steigt auch Ihr Steuersatz. Der Anstieg des Steuersatzes ist jedoch konstant vom Eingangsteuersatz von 14 % bis zum Höchsteuersatz von 45 %.
Beim System dieser linearen Progression steigt übrigens auch Ihr Grenzsteuersatz in einem oder mehreren Bereichen zwischen Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz linear an.
Der Unterschied zwischen persönlichem Steuersatz und Grenzsteuersatz
Ihr persönlicher Steuersatz stellt Ihren durchschnittlich auf Ihr gesamtes Einkommen zu entrichtenden Steuersatz dar. Der Grenzsteuersatz hingegen gibt an, mit welchem Steuersatz Sie den letzten Euro Ihres persönlichen Einkommens versteuern müssen.
Diesen Steuersatz müssen Sie dann anwenden, wenn es um zusätzliche Zins- oder Kapitalerträge geht, wie diese beispielsweise bei einer Kapitalanlage in Form von Tagesgeld oder Festgeld derzeit noch anfallen. Dabei gilt für Sie: je höher Ihre Einkünfte, desto höher Ihr Grenzsteuersatz.
So berechnet sich Ihr Grenzsteuersatz
Ein Beispiel: Ihr Bruttoeinkommen als Alleinstehender beträgt rund 40.000 Euro. In Ihrer Steuererklärung können Sie Werbungskosten in Höhe von 920 Euro geltend machen. Laut der Steuertabellen für 2007 werden dafür 9.378 Euro an Einkommensteuer fällig.
Ihr persönlicher (Durchschnitts-)Steuersatz liegt also bei 23,45 Prozent. Erhöht sich nun Ihr Einkommen beispielsweise durch Zinseinnahmen um weitere 1.000 Euro auf insgesamt 41.000 Euro, so beträgt Ihre insgesamt zu entrichtende Steuer 9.760 Euro und Ihr Durchschnittssteuersatz 23,80 Prozent.
Ihr Grenzsteuersatz für diese letzten 1.000 Euro beträgt also 38,20 Prozent. (382 Euro von 1.000 Euro). Die 382 Euro ergeben sich aus (9.760 Euro – 9.378 Euro).
Was sagt Ihr Grenzsteuersatz nun aus?
Mit Hilfe Ihres Grenzsteuersatzes können Sie zum einen erkennen, wie hoch Ihre Steuerlast bei zusätzlichen Einkünften ist, und zum anderen, wieviel Steuern Sie sparen können, wenn Sie Freibeträge wie etwa den derzeitigen Sparerfreibetrag oder zusätzliche Vorsorgeaufwendungen – etwa im Rahmen einer Riester Rente – in Anspruch nehmen würden.