Aktienarten in der Übersicht: Das sind die Unterschiede
Aktien sind in aller Munde, besonders weil sie eine gute Investment-Alternative zum Niedrigzins bieten. Doch es gibt ganz unterschiedliche Aktienarten, wie unsere Übersicht zeigt. Dies sollte jeder Privatanleger vor dem Kauf wissen. Die Art der Unternehmensbeteiligung kann ganz unterschiedlich sein.
Stammaktie
Die häufigste Form an der Börse ist die Stammaktie. Ihr Inhaber hat damit einen Anteil des Unternehmens gekauft und erhält pro Aktie in seinem Besitz eine Stimme. Je mehr Stammaktien ein Investor besitzt, desto mächtiger ist er bei Abstimmungen z.B. auf der Hauptversammlung.
Alle Stammaktien sind dabei gleich zu behandeln. Es gibt keine Aktie, die mehr oder weniger wert ist. Somit erhalten alle Anleger für jede Stammaktie denselben Gewinnanteil bzw. dieselbe Dividende ausbezahlt. Das Gegenteil zur Stammaktie ist die Vorzugsaktie.
Vorzugsaktie
Diese Aktie zählt vermutlich nach der Stammaktie zu den bekanntesten Aktienarten. Vorzugsaktien werden beispielsweise dann ausgegeben, wenn eine Eigenkapitalerhöhung ansteht, aber es keine Schwankungen bei den Mehrheitsverhältnissen geben soll. Denn Vorzugsaktionäre müssen auf ihr Stimmrecht verzichten. Dafür haben sie ein höheres Anrecht auf Dividenden.
Wer im Besitz von Vorzugsaktien ist, erhält meist etwas höhere Dividenden als die Besitzer von Stammaktien. Vorzugsaktien dürfen übrigens nur bis maximal 50% vom Grundkapital ausgegeben werden.
Inhaberaktie
Wie der Name schon sagt, ist dieses Wertpapier auf den Inhaber ausgestellt. Gibt eine AG Inhaberaktien aus, sind ihre Aktionäre unbekannt. Eine Ausnahme sind hierbei Großaktionäre. Ab einer gewissen Prozentzahl müssen die Anteile gemeldet werden. Im Englischen wird die Inhaberaktie „bearer shares“ genannt. Das Gegenteil dazu ist die Namensaktie.
Namensaktie
Der Besitz einer Namensaktie ist im Gegensatz zur Inhaberaktie nicht mehr anonym. Die Aktiengesellschaft weiß genau, wem die Aktien gehören, denn alle Daten wie Name, Geburtsdatum und auch die Adresse, sind auf der Namensaktie vermerkt. Die gekaufte Stückzahl der Aktien wird ebenfalls eingetragen.
In der Praxis hat dies den Vorteil, dass die AG ihre Aktionäre direkt anschreiben kann, z.B. wenn es um Einladungen für die Hauptversammlung geht. Auch Newsletter oder andere Infobriefe erreichen somit direkt die Investoren. Letztere haben dagegen beim Verkauf der Aktien einen umständlichen Weg zu gehen. Denn sämtliche Änderungen müssen im Aktienregister des Unternehmens vermerkt werden.
Aktienarten in der Übersicht
Privatanleger müssen sich meist entscheiden, ob sie lieber Stammaktien oder Vorzugsaktien besitzen möchten. Wem die Hauptversammlung egal ist oder insbesondere mit der Dividende Gewinn machen möchte, ist mit Vorzugsaktien besser beraten. Das Stimmrecht wird dann gegen einen vermeintlich höheren Gewinn getauscht.
Neben diesen Aktienarten gibt es noch Sonderformen: Nennwertaktien und ihr Gegenteil die Stückaktien. Stückaktien haben keinen Nominalwert. Sie geben lediglich Auskunft darüber, welchen Anteil am Unternehmen der Anleger besitzt. Gibt ein Unternehmen 100.000 Stückaktien aus und ein Investor besitzt 15.000, gehören ihm 15% der AG.
Im Gegensatz dazu haben Nennwertaktien einen fixen Nominalwert. Das Unternehmen kann sich nur für eine der beiden Aktienarten entscheiden. Wählt es die Nennwertaktien, so wird ein Nominalwert pro Aktie festgelegt, für dessen Preis die Investoren eine Aktie kaufen können. Dieser Nennwert bleibt gleich für die Aktie, wobei der tatsächliche Börsenkurs abhängig von Angebot und Nachfrage schwanken wird.