5 Exit-Strategien für Lebensversicherungen

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Veränderte Rahmenbedingungen durch die internationale Finanz- und Staatsschuldenkrise, negative Anleiherenditen an den Kapitalmärkten, sinkende Garantiezinsen und damit massiv sinkende Neuabschlüsse, strukturelle Defizite, alternative Finanzprodukte, veränderte demografische Strukturen, sowie eine allgemein steigende Skepsis gefährden das deutsche Lebensversicherungssystem mittlerweile massiv.

Dennoch sollten Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge nicht vorschnell und ungeprüft einfach kündigen.

75 % aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge werden vorzeitig gekündigt

Zwar werden rund 75 % aller abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungsverträge vorzeitig gekündigt. Dabei bekommen Kapitalanleger jedoch nur einen Teil ihres eingezahlten Geldes zurück. Je kürzer die Laufzeit, desto gravierender wirken sich die hohen, zu Beginn des Versicherungsvertrages belastenden Kosten aus.

Dadurch entstehen den Versicherten jährlich Verluste in Millionenhöhe. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in einer Studie gemeinsam mit der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg festgestellt, dass der durchschnittliche Schaden bei Kündigung einer Lebensversicherung bei rund 4.500 Euro pro Kunde liegt.

Beitragsfreistellung, Beleihung, Kündigung, Rückabwicklung oder Verkauf?

Bei bestehenden deutschen Lebensversicherungen haben Sie fünf grundlegende Möglichkeiten zu reagieren. Festzuhalten ist dabei, dass die Rückabwicklung die beste Lösung ist. Zudem schlägt ein Verkauf in fast allen Fällen eine vorzeitige Kündigung. Eine Checkliste: Das sind die 5 Optimierungs-Strategien für Lebensversicherungen:

1. Rückabwicklung des Versicherungsvertrages

Noch ist vielen Lebensversicherungsinhabern nicht bewusst, dass es ein Urteil gibt, dass vielen von ihnen die Möglichkeit bietet, komplett ohne Verluste aus ihren Versicherungsverträgen auszusteigen. Noch besser: Sie erhalten sogar Geld zurück, falls Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben oder dieser bereits ausgezahlt wurde.

Was bedeutet der Widerruf eines Versicherungsvertrages juristisch?

Entspricht die Widerrufsbelehrung einer Lebensversicherung in Formulierung und optischer Gestaltung nicht den Anforderungen, den Verbraucher deutlich und klar über sein Widerrufsrecht zu informieren, dann beginnt die normale Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Der Widerruf eines Versicherungsvertrages hat dann zur Folge, dass dieser rechtlich so behandelt werden muss, als wäre er nie zustande gekommen. Für die Versicherungsgesellschaften ergeben sich dadurch gravierende Auswirkungen zum Vorteil ihrer Versicherungskunden.

2. Verkauf über den Zweitmarkt

Den Verkauf einer Lebensversicherung halte ich für eine prüfenswerte Alternative zur Kündigung. Nach meiner Einschätzung werden so deutlich höhere Verkaufspreise erzielt als bei einer Eigenkündigung über die Versicherung. Hier sind bis zu 15 % Mehrertrag erzielbar.

3. Abschluss eines Policendarlehens

Die Beleihung einer Versicherungspolice ist durchaus eine prüfenswerte Möglichkeit. Ich hatte einen Leser, der beispielsweise einen Altvertrag mit 4 % Zinsen und vollkommener Steuerfreiheit hat. Ebenso hat er Beiträge in der Vergangenheit als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht.

Diese möchte er natürlich nicht zurückbezahlen. Dennoch hat er ein schlechtes Gefühl, weil er Angst hat, das Lebensversicherungssystem kollabiert vor Auszahlung seines Geldes.

Dieser Leser hat seine bestehende Police zur Hälfte beliehen und mit dem frei werdenden Geld eine zusätzliche Versicherung in Liechtenstein abgeschlossen, die rein auf Edelmetallen basiert. Dadurch nutzt er weiterhin die Vorteile seines Altvertrages bis zum Laufzeitende in wenigen Jahren. Sollte es dennoch vorher zum Systemcrash kommen, sichert ihn seine Edelmetallpolice ab.

4. Beitragsfreistellung

Die Beitragsfreistellung wird in der Praxis sehr häufig genutzt. Vor allem aus Sorge vor den Kosten einer Kündigung. Ihr Geld bleibt allerdings weiterhin in einem Anlageprodukt, von dem Sie nicht mehr überzeugt sind. Darüber hinaus laufen die Kosten weiter und die Auszahlungsleistung verringert sich. Daher ist diese Strategie nur sehr bedingt empfehlenswert.

5. Eigenkündigung des Versicherungsvertrags

Die Praxis zeigt, dass die eigenständige Kündigung einer Lebensversicherung sehr oft mit großen finanziellen Verlusten verbunden ist. Die Versicherungsgesellschaften zahlen meist nicht den Betrag aus, der Ihnen zusteht. Die Kündigung sollte erst erfolgen, wenn alle anderen Strategien nicht möglich sind.

Auch viele private Rentenversicherungen lassen sich rückwirkend auflösen

Nicht nur Lebens- oder Rentenversicherungen lassen sich rückabwickeln, sondern beispielsweise auch Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen.

Dabei können alle drei Schichten der Altersvorsorge (Basisversorgung, Zusatzversorgung und die private Vorsorge) unabhängig von der Anlageform – klassisch, reine Fondspolicen oder hybride Versicherungspolicen – rückabgewickelt werden. Von Riester über Rürup bis hin zu betrieblichen Altersvorsorge bAV.