Wie Sie zu hohe Quellensteuer-Abgaben vermeiden

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Gestern habe ich Ihnen hier im Schlussgong berichtet, wann bzw. unter welchen Umständen die Abgabe einer Steuererklärung für Rentner und Pensionäre sehr sinnvoll sein kann. Heute ist die Quellensteuer unser Thema.

Es ist wichtig, dass Sie Ihr Depot breit gestreut aufstellen. Dazu gehören auch ausländische Aktien. Doch viele Anleger kaufen ausländische Aktien nur aufgrund der hohen Dividendenrenditen und berücksichtigen dabei nicht, dass Quellensteuer fällig wird.

Obendrein langt noch der deutsche Fiskus mit 25% Abgeltungsteuer zu, so dass unter dem Strich die Dividendenrendite schmilzt. Es gibt aber Möglichkeiten, dass Sie nicht zu viel „vom Kuchen“ abgeben müssen.

Fast alle Staaten erheben bei Dividendenzahlungen von nationalen Unternehmen eine Steuer, die sogenannte Quellensteuer. Erst dann fließt der Betrag in die ausländischen Depots. Hier in Deutschland muss die depotführende Bank erneut eine Steuer in Höhe von 25% erheben und an den Fiskus abführen.

Abkommen vermeiden die Doppelbelastung

Um diese zweifache Belastung zu mildern, hat Deutschland mit mehr als 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Hierin steht auch geschrieben, mit wie viel Prozent die Auslandsabgabe auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden kann.

In den meisten Fällen sind es 15%. Doch einige Staaten behalten mehr Quellensteuer ein, als in Deutschland angerechnet wird. Die Schweiz greift mit 35% zu, Österreich mit 25%. Als Anleger können Sie in diesen Fällen einen Antrag stellen und den nicht angerechneten Steueranteil direkt vom Quellensteuerstaat zurückfordern.

Als unkompliziert und vorbildlich gilt das Verfahren mit der Schweiz und mit Österreich. Schwieriger wird es in Italien: Die Rückerstattung kann unter Umständen viele Monate dauern.

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt online eine umfangreiche Liste bereit. Ebenfalls auf dieser Internetseite finden Sie Erstattungsanträge und die Adressen der ausländischen Finanzbehörden. Beachten Sie aber, dass es Fristen gibt, die eingehalten werden müssen.

Praxis-Tipp: Banken und Steuerberater können helfen

Wer sich nicht selbst um dieses leidige Steuerthema kümmern möchte, aber auch kein Geld an das Finanzamt verschenken will, kann die Hilfe der Depotbank in Anspruch nehmen. Für eine Gebühr helfen viele Banken bei der Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern. Auch Ihr Steuerberater kann Ihnen behilflich sein.