Wenn ein ETF aus dem Depot verschwindet: Das steckt dahinter
ETFs (Exchange Traded Funds) erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Sogar die Politik überlegt sich derzeit, wie sie diese praktischen börsengehandelten Indexfonds künftig in die Förderung für die persönliche Altersvorsorge einbeziehen kann.
Vermutlich haben Sie an der Börse auch schon Ihre Erfahrungen damit gesammelt, denn auch ich rate – neben Aktien und anderen Wertpapieren – in meinen Börsendiensten immer wieder zu solchen Investments.
Kürzlich erhielt ich allerdings den Anruf eines erschrockenen Lesers: Er habe einen ETF auf einen spezialisierten Index gekauft, und dieser Indexfonds sei plötzlich aus seinem Depot verschwunden. Was denn da los sei. Es könne doch nicht sein, dass die Depot-Bank sein Investment unterschlage. Ich konnte ihn beruhigen. Wahrscheinlich führt die Fondsgesellschaft den betreffenden ETF nicht mehr weiter. Das dort investierte Geld ist aber nicht einfach weg.
ETFs werden häufiger mal geschlossen – am ehesten trifft es die kleinen
Jahr für Jahr werden immer wieder ETFs geschlossen, weil sie sich für die Fondsgesellschaften nicht mehr lohnen. Laut Morningstar waren es im vergangenen Jahr knapp über 200 ETFs. Sie können sich vorstellen: Die Gefahr ist am größten bei Spezial-ETFs, in die nur vergleichsweise wenig Geld fließt.
Bei einem großen Publikums-ETF etwa auf den DAX, den Dow Jones, den EuroStoxx oder den MSCI World ist die Gefahr nicht so groß. Aber den einen oder anderen ETF auf einen Spezial-Index, der eine bestimmte (enge) Branche, Sparte oder Anlagestrategie abbildet, kann es durchaus treffen. Wenn Sie den betreffenden ETF im Depot haben, sollten Sie wissen, was dann passiert.
ETF-Anbieter muss Sie über die Schließung informieren
Ein ETF darf nicht einfach aus heiterem Himmel geschlossen werden. Die Finanzaufsicht muss diesen Schritt genehmigen, und der ETF-Anbieter ist verpflichtet, Sie darüber zu informieren. 6 bis 8 Wochen vor der Schließung erhalten Sie eine entsprechende Nachricht. Wer sein Depot online führt, wird diese üblicherweise nach dem Login im Postfach oder Nachrichten-Archiv finden.
Es ist jedoch nicht ratsam, einfach abzuwarten, bis der Anbieter die Schließung vollzieht und Ihnen den Gegenwert Ihrer ETF-Anteile auszahlt. Denn: Etwa eine Woche vor dem Schließungstermin wird der Handel mit dem betreffenden ETF eingestellt. Sie können ihn dann nicht mehr verkaufen. Bis Sie jedoch die Gutschrift auf dem Verrechnungskonto haben, können weitere 2 Wochen vergehen.
Fusion statt Schließung: Auch das kommt vor
Manchmal wird ein kleinerer ETF auch einfach mit einem größeren fusioniert. Das muss keineswegs immer ein ETF mit dem gleichen „Strickmuster“ sein, sprich mit dem gleichen zugrundeliegenden Index. Es kann durchaus passieren, dass ein spezialisierter Dividenden-ETF plötzlich einem allgemeineren Value-ETF zugeschlagen wird. Dann haben Sie plötzlich ETF-Anteile im Depot, die Sie sich womöglich gar nicht gewünscht haben.
Mein Rat: Handeln Sie rechtzeitig
Prüfen Sie Ihr Postfach regelmäßig auf Nachrichten. Falls Sie die Nachricht über eine ETF-Schließung oder -Fusion finden, empfehle ich Ihnen:
- Droht eine Schließung, ist es am besten, Sie verkaufen Ihre ETF-Anteile sofort. Dann können Sie bis zu 3 Wochen früher über den Erlös verfügen als wenn Sie warten, bis die Schließung vollzogen ist.
- Wird eine Fusion angekündigt, schauen Sie sich den Ziel-ETF genau an, mit dem der (noch) bestehende ETF fusioniert werden soll. Bildet er denselben oder zumindest einen ähnlichen Index ab, müssen Sie nicht unbedingt tätig werden. Verschmilzt Ihr ETF aber mit einem anderen ETF, der Ihren Vorlieben nicht entspricht, rate ich Ihnen ebenfalls zum raschen Verkauf. Lieber investieren Sie das Geld dann nach Ihrem Geschmack.