Vermögenswirksame Leistungen: Geschenk für Ihre Geldanlage

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Regelmäßig warne ich Sie vor Börsen-Investments mit geliehenem Geld. Das kann ins Auge gehen, wenn ein Wertpapier sich nicht wie erhofft entwickelt und Sie den Kredit dann zurückzahlen müssen.

Anders sieht es dagegen aus mit geschenktem Geld. Denn auch das gibt es zum Zweck der Geldanlage: Sie können pro Jahr bis zu 480 Euro von Ihrem Arbeitgeber und bis zu 80 Euro vom Staat erhalten, um gezielt Vermögen aufzubauen. Das Zauberwort heißt: vermögenswirksame Leistungen (kurz: VL).

Arbeitgeber zahlt meist 6 bis 40 Euro pro Monat

Um sich Geld schenken zu lassen, müssen Sie nur zur Personalabteilung Ihres Arbeitgebers marschieren und nachfragen, ob er VL anbietet. Zwischen 6 und 40 Euro pro Monat zahlen die meisten.

Allerdings erhalten Sie dieses Geld nicht bar auf die Hand, sondern Sie müssen es investieren. Mein Appell an Sie: Lassen Sie die Finger von den üblichen, von den Banken nur allzu gern propagierten Sparformen. Ob Bausparverträge oder Banksparpläne: Lukrativ sind diese nicht. Weitaus besser ist das Geld eingesetzt, wenn Sie es längerfristig in einen Fonds- oder ETF-Sparplan stecken.

Wenn Sie einen entsprechenden VL-Vertrag abschließen, fließt das Geld direkt von Ihrem Arbeitgeber zum Anbieter, der davon Fonds oder ETFs kauft. Welche, das entscheiden Sie. Es gibt viele VL-fähige Fondsprodukte. Wegen der niedrigen Kosten empfehle ich Ihnen ETF-Sparpläne. Diese sind weitaus günstiger als aktiv gemanagte Investmentfonds.

Bis zu 480 Euro vom Arbeitgeber, bis zu 80 Euro zusätzlich vom Staat

Angenommen, Ihr Arbeitgeber zahlt volle 40 Euro pro Monat in Ihren VL-Vertrag. Aufs Jahr gesehen bekommen Sie dann 480 Euro für die Geldanlage geschenkt. Zugegeben, unterm Strich sind es etwas weniger, weil dafür Steuern und Sozialabgaben von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden. Aber trotzdem: Damit lässt sich beim langfristigen Vermögensaufbau viel anfangen.

Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen ist zudem noch ein Zuschuss vom Staat möglich, der sich „Arbeitnehmersparzulage“ nennt. Das können bis zu 80 Euro jährlich sein. Die Einkommensgrenzen dafür liegen bei 40.000 Euro pro Person bzw. 80.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Aber wohlgemerkt: Hier geht es um das zu versteuernde Einkommen. Das heißt, die Einkünfte abzüglich etwa der Werbungskosten und Kinderfreibeträge.

Zugriff aufs Geld gibt es erst nach 7 Jahren

Ein vermeintlicher Nachteil des VL-Sparens ist in Wirklichkeit ein Vorteil: Das Geld ist für mindestens 7 Jahre festgelegt und kann nicht einfach entnommen werden. 6 Jahre lang wird eingezahlt. Im siebten ruht der Vertrag einfach. Erst danach können Sie über die gekauften Fondsanteile verfügen.

Warum ist das aus meiner Sicht sogar ein Vorteil? Hier spreche ich aus eigener Erfahrung: Als junger Mann schloss ich ausgerechnet zur ungünstigsten Zeit einen VL-Vertrag ab: im Februar 2000, kurz bevor die Dotcom-Blase platzte. Ab März fielen die Kurse in den Keller – und das über mehrere Jahre. Resigniert ging ich jahrelang davon aus, vom investierten Geld würde nicht mehr viel übrig sein.

Aber weit gefehlt: Weil bei VL über einen Sparplan investiert wird, nutzten mir die niedrigen Kurse sogar. Denn ich konnte Wertpapiere günstig kaufen. Schon aus Resignation schaute ich jahrelang nicht mehr auf dieses vermeintlich missglückte Investment. Umso erfreulicher war die Überraschung, als ich nach 7 Jahren mein VL-Depot auflöste: Es hatte üppige Gewinne erzielt.

Was wiederum zeigt: An der Börse gewinnt derjenige, der einen langen Atem hat. Und mit einem VL-Sparplan haben Sie gezwungenermaßen einen langen Atem, auch wenn Sie in Bärenphasen Ihr Depot am liebsten auflösen würden.