Steuern sparen durch Verlustverrechnung: Das müssen Sie tun
Haben Sie mehrere Depots? Falls ja, sollten Sie Ihr Augenmerk jetzt auf das Thema Steuern richten. Genauer gesagt auf die Abgeltungsteuer, wie die Kapitalertragsteuer landläufig genannt wird. In diesem Teil meiner Schlussgong-Steuerserie geht es um das Thema Verlustverrrechnung.
Normalerweise kümmert sich Ihre Depot-Bank darum, dass diese Steuer ordnungsgemäß ans Finanzamt abgeführt wird. Sie nimmt auch die Verlustverrechnung vor, zieht also angefallene Kursverluste von den Kursgewinnen ab. Nur was übrigbleibt und obendrein den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren) überschreitet, muss mit 25% versteuert werden (ggf. zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
Aufgepasst heißt es aber, wenn in einem Ihrer Depots unterm Strich Verluste angefallen sind und im anderen Gewinne. Hier können die Broker bankübergreifend keine Verlustverrechnung vornehmen. Sie müssen dann selbst tätig werden!
Verschaffen Sie sich einen Überblick
Überprüfen Sie zunächst in jedem Depot, welche Gewinne oder Verluste dort bis jetzt aufgelaufen sind. Dazu rufen Sie nach dem Login die Infos zu Ihren steuerlichen Daten auf.
Bei der Comdirect finden Sie diese Angaben beispielsweise unter der Rubrik „Verwaltung“ unter dem Stichwort „Steuerübersicht“. Bei der Consorsbank fahren Sie mit dem Mauszeiger auf „Mein Konto und Depot“ und klicken dann in der Rubrik „Steuer“ auf das Stichwort „Verlustverrechnung“. Maßgeblich sind die Angaben im „Verlustverrechnungstopf Aktien“.
Tätig werden sollten Sie dann, wenn in einem Depot ein dicker Verlust steht und im anderen Depot ein dicker Gewinn (es zählen leider nur Kursgewinne, keine Dividenden). Eine depotübergreifende Verlustverrechnung können Sie nun selbst herbeiführen.
Beantragen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung
Beantragen Sie bei Ihrer Depot-Bank bis zum 15. Dezember 2024 eine Verlustbescheinigung. Wie Sie diesen Antrag stellen, lässt sich über eine Google-Suche leicht herausfinden, etwa durch die Eingabe „Verlustbescheinigung bei Bank XY beantragen“.
Per Post erhalten Sie dann ein Dokument, das Ihnen die bisher aufgelaufenen und noch nicht verrechneten Verluste auflistet. Dieses Dokument ist bares Geld wert! Legen Sie es zusammen mit der ausgefüllten Anlage KAP Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2024 bei. Zum Ausfüllen brauchen Sie die Jahressteuerbescheinigungen all Ihrer Depots. Auch diese erhalten Sie auf Antrag von Ihrer Bank. Darin finden Sie auch die Zeilen der Anlage KAP, in die die jeweiligen Anlagen gehören. Sie summieren einfach zeilenweise die Beträge der verschiedenen Jahressteuerbescheinigungen auf.
Dann wird das Finanzamt sich darum kümmern, dass die Verluste aus dem einen Depot mit den Gewinnen aus dem anderen verrechnet werden. Was bis dahin zu viel an Kapitalertragsteuer an den Fiskus abgeführt wurde, bekommen Sie auf diese Weise zurück.
Falls noch ungenutzte Verluste übrigbleiben, erhalten Sie diese vom Finanzamt zur Nutzung in einem der kommenden Jahre abermals bescheinigt. Auch dieses Dokument sollten Sie bis dahin sehr sorgsam verwahren.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Das ist nicht allzu tragisch. Die Verluste in den Verrechnungstöpfen der Banken werden dann einfach in kommende Jahre fortgeschrieben. Verloren sind sie also nicht, aber Ihnen entgeht eventuell eine für 2024 mögliche Steuerersparnis.
Übrigens: Es kann sein, dass in Zukunft die Verrechnung von Kursverlusten mit Dividendengewinnen möglich sein wird. Seit 2020 ist eine entsprechende Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig, denn es ist nicht einzusehen, warum es diese Verrechnungsbeschränkung gibt (außer zur Bereicherung des Staates). Noch ist unklar, wann das Verfassungsgericht darüber endlich verhandelt. Aber es gibt Hoffnung, dass dieses nervtötende Prozedere und die unfaire Besteuerung Ihrer Dividenden Ihnen künftig erspart bleibt.