Steuern: So umgehen Sie die Verlustverrechnungsbeschränkung

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Ich hatte Ihnen an einem Beispiel geschildert, dass die gegenwärtige Praxis der Steuerbehörden zur Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften vermutlich rechtswidrig, in jedem Fall aber unverschämt ist.

Da hierzu aber noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten ist, empfehle ich Ihnen, gar nicht erst unter die Klauseln des „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ zu fallen. Dann müssen Sie auch nicht erst dagegen klagen, was mit Kosten und Mühen verbunden ist. Das ist glücklicherweise einfacher als Sie denken. Lesen Sie dazu heute meine Tipps.

So umgehen Sie die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften

Zum einen bezieht sich die Regelung, dass maximal 20.000 EUR an Verlusten von den erzielten Gewinnen abgezogen werden dürfen, ausschließlich auf Termingeschäfte. Was Termingeschäfte genau sind, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Mitte 2021 klargestellt. Nämlich im Wesentlichen Optionsgeschäfte, Devisentermingeschäfte, Contracts for Difference (CFD`s) und Futures.

Gerade CFD`s waren vormals aber bei Privatanlegern sehr beliebt. Wegen ihrer steuerlichen Nachteile hat diese Beliebtheit inzwischen aber deutlich nachgelassen. Womit können Sie aber noch handeln, ohne gravierende steuerliche Nachteile befürchten zu müssen?

Diese Finanzinstrumente bleiben für Sie vorteilhaft

Auch dazu hat sich das BMF klar geäußert: Aktien. Und bei den Derivaten (die mit dem Hebel) Zertifikate (auch Hebelzertifikate) und Optionsscheine. Hier können Sie weiterhin Verluste und Gewinne zuerst gegenrechnen. Versteuert wird danach nur der Gewinn, der übrigbleibt.

Aber Achtung: Sie können nur Aktiengewinne mit Aktienverlusten verrechnen sowie Derivateverluste mit Derivategewinnen. Das Finanzamt möchte das schön nach Gattung getrennt berechnet und versteuert haben. Übrigens ist auch gegen diese Regelung eine Klage anhängig. Ausgang offen.

Aber so wissen Sie zumindest, wie Sie steuerliche Nachteile beim Trading vermeiden, bis das Bundesverfassungsgericht den Murks geklärt hat, den der Deutsche Bundestag beschlossen hat.