SAP-Kursanstieg löst heiße Debatte um Fondsregeln aus

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Da mögen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland noch so unsicher sein: Der Dax hat zum Jahresstart einen grandiosen Anstieg vollzogen.

Sie wissen vermutlich: Ein guter Teil dieses Anstiegs geht auf den Software-Entwickler SAP zurück, dessen Aktie deutlich angezogen hat. Sein Anteil am Dax ist immer größer geworden. Das hat eine Debatte in der Fondsbranche neu aufflammen lassen, die schon länger schwelt. Hier erfahren Sie mehr zu den Hintergründen.

Kernfrage: Sind die Kappungsgrenzen zu eng bemessen?

Im Dax gilt für jedes einzelne Mitglied eine Kappungsgrenze von 15% (auf neue DAX-Varianten gehe ich hier im „Schlussgong“ zeitnah ein). So ist die Berechnungsweise des Index geregelt. SAP hat diese Grenze zwischenzeitlich überschritten. Das heißt: Künftige Kursanstiege dieser Aktie werden sich nicht mehr auf den Punktestand des Dax auswirken.

Für ETFs ist eine Kappungsgrenze im Index kein Problem, solange sie 20% nicht überschreitet: Bis zu diesem Anteil dürfen die kostengünstigen, börsengehandelten Indexfonds in Einzelwerte investieren, in Ausnahmefällen sogar bis 35%. Das regelt die EU-weit gültige OGAW-Richtlinie, international auch UCITS genannt, die mit dem Kapitalanlagegesetzbuch KAGB in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Ein weitaus größeres Problem haben aber aktiv gemanagte Investmentfonds. Denn: Für diese Anlageklasse gilt gemäß den Vorschriften eine striktere Begrenzung. Demnach darf ein Fonds nicht mehr als 10% des Fondsvermögens in einen Einzeltitel investieren (§206 Abs. 1 KAGB).

Der SAP-Kursanstieg zeigt, wo das Problem liegt: Einen solchen Erfolgstitel will kein Fondsmanager vorschnell aus seinem Portfolio werfen, solange die Aktie steigt und steigt. Gemäß der aktuellen Gesetzeslage für aktiv gemanagte Investmentfonds muss er das aber.

Anhebung der Kappungsgrenze – aus Anlegersicht sinnvoll?

Der deutsche Fondsverband BVI setzt sich für eine Anhebung der Grenze für aktiv gemanagte Fonds von 10 auf 15% ein, wenn die nächste Überprüfung der OGAW-Richtlinie ansteht. Er begründet das mit der erhöhten Flexibilität für Fonds und Investoren, zumal die Leitindizes etwa in Frankreich und Italien eine Kappungsgrenze von 15% haben und, siehe oben, bei ETFs sogar ein Anteil von bis zu 20% erlaubt ist.

Aber was bedeutet diese Anhebung für Sie als Privatanleger? Die Antwort ist kein eindeutiges „Gut“ oder „Schlecht“, sondern es kommt auf Ihre Zielsetzung an:

  • Gut ist die Anhebung, wenn Sie gerne auf Wachstumswerte setzen und kein Problem damit haben, wenn einzelne Aktien innerhalb eines Fonds durch ihren Kursanstieg schnell die 10-%-Grenze durchbrechen und weitaus größere Anteile erreichen.
  • Schlecht ist die Anhebung hingegen, wenn Sie vorsichtiger sind und vermehrt Wert legen auf eine gute Risikostreuung (Diversifikation). Denn ein Gewicht von 15% beeinflusst den Fonds sehr stark.

Behalten Sie die Kappungsgrenzen im Blick

Mein Rat an Sie lautet: Behalten Sie die Kappungsgrenzen im Blick. Das gilt zunächst bei ETFs, wo 20% schon jetzt Realität sind. Wer beim Investieren nur auf ETFs auf Indizes mit hohen Kappungsgrenzen setzt, der könnte ein Klumpenrisiko eingehen. Zumindest aber ist ein solches ETF-Investment in Sachen Risikostreuung nicht so defensiv, wie es ETFs oft unterstellt wird.

Aber auch bei aktiv gemanagten Fonds sollten Ihnen die Kappungsgrenzen nicht egal sein. Denn so, wie sie aktuell sind, verhindern sie eine Übergewichtung gerade der sehr erfolgreichen Wachstumswerte – siehe SAP. Sprich: Selbst wenn Sie extra einen Wachstumsfonds kaufen, um offensiv zu investieren, wirken sich die aktuellen Vorschriften als Bremse aus. Umgekehrt reduziert die erzwungene Begrenzung aber auch Ihr Risiko.

Diese Debatte zeigt, warum Sie im Rahmen einer wachstumsorientierten Strategie nicht auf das Stockpicking verzichten sollten: Ihnen als Privatanleger macht keine OGAW-Richtlinie Vorschriften dazu, wie viel Ihres Portfolios Sie maximal in einen Einzeltitel stecken dürfen. Sie brauchen auch dann nicht vorschnell zu verkaufen, wenn ein Titel irgendwelche Prozentanteile überschreitet. Ich lege Ihnen aber nahe, das Thema Streuung und Risikobegrenzung trotzdem nicht zu vernachlässigen.