Quellensteuer: Entlastung für Dividenden-Fans in Sicht

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Haben Sie schon einmal versucht, sich ausländische Quellensteuer erstatten zu lassen? Falls nicht, sind Sie in guter Gesellschaft. Weit mehr als die Hälfte aller Privatanleger holt sich die zu viel gezahlten Steuern auf Auslandsdividenden nicht zurück, obwohl ein Anspruch bestünde. Das Verfahren ist von Land zu Land anders, und viele fürchten den damit verbundenen bürokratischen Aufwand.

Doch wird es künftig voraussichtlich einige Erleichterungen geben. Eine von der EU-Kommission initiierte Richtlinie ist vielversprechend. Was da genau geplant ist und wann die Entlastung kommt, darum geht es im heutigen Teil meiner Schlussgong-Steuer-Serie.

Quellensteuer – was ist das?

Bei Auslands-Dividenden kommt oft nicht das ganze Geld bei Ihnen an. Einen Teil davon beansprucht als so genannte Quellensteuer das Herkunftsland der Aktiengesellschaften, von denen sie stammen. Wie viel die Depot-Bank abzieht, ist abhängig vom jeweiligen Land. Die Schweiz verlangt stolze 35%, Österreich 27,5% und Norwegen 25%.

Nur ein Teil davon – zumeist 15% – rechnet der deutsche Fiskus auf die hiesige Steuerschuld (25%) an. Das heißt: Wenn Sie sich die Quellensteuer nicht im jeweiligen Land zurückholen, zahlen Sie in der Schweiz insgesamt 45% statt 25%, in Österreich 37,5% statt 25% und in Norwegen 35% statt 25%. Das Erstattungsverfahren ist zumeist extrem mühsam. Es soll jetzt erleichtert werden – und das wirkt sich womöglich nicht nur auf EU-Länder aus.

„FASTER“ – der Name ist Programm

Der Entwurf zur entsprechenden EU-Richtlinie steht seit Mitte Juni 2024 im Raum. Er heißt FASTER, und der Name ist Programm. Er verspricht eine schnellere und einfachere Quellensteuer-Erstattung oder sogar EU-intern einen Verzicht darauf. Was geplant ist:

  • eine elektronische Ansässigkeitsbescheinigung (eTRC) als Nachweis, dass Sie in Deutschland voll steuerpflichtig sind, ersetzt das Papierdokument. Dieses Dokument verlangt bislang fast jedes Land zur Quellensteuer-Erstattung. Sie brauchen es dann aber nicht mehr umständlich postalisch beim Finanzamt beantragen und bekommen es binnen 14 Tagen.
  • der EU-interne Verzicht auf den Quellensteuer-Abzug, vorausgesetzt, das betreffende Mitgliedsland stimmt zu. Als EU-Bürger würde Ihnen dann die entsprechende Quellensteuer gar nicht mehr von Ihren Dividenden abgezogen.
  • die Pflicht, Ihnen den Erstattungsbetrag binnen 50 Tagen zu überweisen, falls die Erstattung doch beantragt werden muss. Das wäre zum Beispiel bei Italien ein echter Fortschritt, denn da dauert es mitunter mehrere Jahre, bis die Erstattung auf Ihrem Konto landet.
  • die Einstufung von Depot-Banken als „zertifizierte Finanzintermediäre“. Wenn Ihre Depot-Bank sich registrieren lässt und der zuständigen Steuerverwaltung die quellensteuerpflichtigen Zahlungen (mit Absender und Empfänger) meldet, würde das den Erstattungsprozess auch in Nicht-EU-Ländern (z. B. Norwegen, Schweiz) erleichtern und beschleunigen. Das hat sich die EU-Kommission von den USA abgeschaut. Der Status der meisten Depot-Banken als „Qualified Intermediary“ ist der Grund dafür, dass Sie als Anleger bei US-Aktien auch ohne Erstattungsantrag zumeist keine Mehrbelastung haben. Es wäre in der Tat begrüßenswert, wenn dieses System auch in Europa Einzug hielte.

Wann die neuen Regeln in Kraft treten

Aktuell ist noch unklar, wann die Richtlinie verabschiedet und in nationales Recht umgesetzt wird. Geplant ist eine Umsetzung bis spätestens 2026. Dann könnte die Neuregelung schon ab dem 1. Januar 2027 wirksam werden. Es gibt aber auch Stimmen, die erst ab 2030 damit rechnen. Aber immerhin erwartet Sie hier eine erhebliche Verbesserung.