Varta: Steuern und der Totalverlust

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Viele Investoren sehen sich derzeit die Entwicklung der Aktie von Varta an. Das Unternehmen ist inzwischen ein Fall für die Insolvenzvermeidung – und ich nehme den Vorgang als Anlass, um über Verluste und deren steuerliche Auswirkungen für Sie (sofern Sie investiert sind oder wären) zu sprechen. Denn selbst hier gilt es, Fehler zu vermeiden.

Der Hintergrund: Aktionäre gehen leer aus – jedenfalls private Kleinanleger

Die Situation: Varta wird das sogenannte Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) anwenden (wollen). Dabei wird am Ende das Kapital der Gesellschaft zunächst auf Null gesetzt, was bedeuten wird, dass Aktionäre den Wert ihrer Beteiligung vollständig abschreiben werden müssen.

Gläubiger werden, so habe ich es hier kürzlich berichtet, einen Schuldenschnitt hinnehmen müssen. Es gibt zwar ein Gegenkonzept der Gläubiger selbst, ob dies angenommen wird, steht indes in Frage. Das Gegenkonzept sieht vor, dass Forderungen in Eigenkapital umgewandelt würden, also in eine Beteiligung.

Für Aktionäre ändert dies nichts: Sie sind ihr Geld praktisch los, wann auch immer was entschieden wird. Dennoch gibt es regen Handel, weshalb ich Ihnen erneut dazu schreibe. Die Aktie legte zuletzt sogar deutlich zu, wenngleich auf sehr niedrigem Niveau. Dennoch ändert dies kaum etwas: Das bedeutet nur, dass Investoren die Aktie derzeit für gut 2 Euro verkaufen können und Verluste vielleicht auf 95 % statt auf 98 % reduzieren könnten. Hier kommt die Zusatzüberlegung ins Spiel.

Verluste und die steuerliche Auswirkung für Sie

Wenn sie in solchen Situationen oder hier ganz konkret investiert sind, dann gibt es neben dem reinen Abwarten zwei Möglichkeiten: Sie können verkaufen und werden immense Kursverluste erleiden. Oder Sie warten ab, bis es zum Totalverlust kommt – mit anderen Konsequenzen.

Wer Kursverluste erleidet, kann diese mit Aktienkursgewinnen – nach deren Verkauf – verrechnen. Die Bank wird dies übernehmen. Das bedeutet: Wenn Sie etwa mit KI-Aktien Gewinne erwirtschaften und in diesem Jahr verkaufen, sind die Kursgewinne im teils dreistelligen Bereich zumindest steuerlich deutlich attraktiver, wenn Sie zeitgleich die Varta-Aktie verkauft hätten.

Wenn Sie dagegen den Totalverlust hinnehmen, können Sie die Verluste dem Finanzamt angeben. Die Verluste sind dann verrechenbar mit Kapitalerträgen insgesamt, so etwa Dividenden oder Zinsen. Dann werden auch diese Erträge teils steueroptimiert anfallen. Dies wäre demnach möglicherweise (je nach Höhe der Erträge und der Kurse von Varta) die bessere Variante. Die Obergrenze für die Verrechenbarkeit aber liegt bei 20.000 Euro der Totalverluste.

Insofern haben Sie die Wahl – bei Varta. Der Fall aber steht exemplarisch für ähnliche Verluste, bei denen Sie zwischen Kursverlusten und Totalverlusten wählen könnten.

Varta: Verluste werden zumindest steuerwirksam – WKN: A0TGJ5 – ISIN: DE000A0TGJ55

Quelle: https://fundamental.aktienscreener.com/DE000A0TGJ55/EI/varta-ag/data