Monster Beverages: Chartbild mit Fragezeichen

Inhaltsverzeichnis

Der Sektor für Energy Drinks zeigt weiterhin beachtliches Expansionspotenzial. Laut Erhebungen des Marktforschungsinstituts Mordor Intelligence wird für den Zeitraum 2024-2029 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 8,5 Prozent vorhergesagt. Ein Blick auf die Aktie von Monster Beverages – im Jahr 2023 Nummer 3 der Branche hinter Red Bull und PepsiCo wirft Fragen auf.

Die fundamentalen Zahlen sind super!

Fans der Fundamentanalyse dürften begeistert sein. Umsatz, Gewinn und EBIT wachsen in fast jedem Jahr schneller. Laut Prognosen soll es so weitergehen, sodass es schwerfällt, ein Haar in der Suppe zu finden.

Unternehmensentwicklung Monster Beverages | Quelle: aktienscreener.com

Golden Cross in Reichweite

Obwohl weiteres Marktwachstum erwartet wird, zeigt das Chartbild einen Kursverlust von rund 12 Prozent. Die langen roten Balken im unteren Teil der Grafik zeigen, dass das stärkste Handelsvolumen bei fallenden Kursen zu sehen war. Positiv anzumerken ist, dass das Wertpapier auf die Oberseite der gleitenden Durchschnitte zurückgekehrt ist. Ein Golden Cross – die grüne 20-Tagelinie kreuzt von unten die blaue 50-Tagelinie – könnte der Aktie neue Impulse nach oben verleihen.

Für kurzfristige Einstiege wäre eine neuerliche Annäherung an die grüne Linie vorteilhhaft, bevor es mit neuem Schwung nach oben geht. Mit dem Stop Loss knapp unter dem Gold Cross kommen Sie auf eine geringe Risikospanne. Ab circa 53,40 USD sähe das Chartbild deutlich stabiler aus. Von dort könnten wir die Position aufstocken, wobei Sie die Absicherung nachziehen sollten.

Monster Bevearages (ISIN US61174X1090) – 1 Jahr im Tageschart | Quelle: aktienscreener.com

Fazit

Energy Drinks sind eines der interessanten Segmente im Konsumgütermarkt. Sie sollten aber wissen, dass sich weitere Wettbewerber wie Celsius Holdings mit der 1,65-Milliarden-Übernahme von Alani Nu positionieren. Der Konkurrenzkampf dürfte zunehmen, die Margen könnten schrumpfen, sodass auch das Potenzial für Kurssteigerungen begrenzt ist.