Kontenabrufe bei Banken in Deutschland explodieren!
Neben dem automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankkonten gibt es mit dem sogenannten Kontenscreening eine weitere staatliche Überwachungsmaßnahme, die gezielte Kontenabrufe durch eine Vielzahl von Behörden ermöglicht, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich. In beiden Ländern gibt es zentrale Kontenregister, die für eine Vielzahl staatlicher Behörden auf Knopfdruck einsehbar sind. Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Steuerbetrug, Sozialmissbrauch oder säumige Privatschuldner sollen dadurch bekämpft werden.
Deutsche Banken sind Glashäuser!
Die – heimlichen – Kontenabrufe staatlicher Behörden sind weiter massiv angestiegen und haben jetzt auf jährlicher Basis die Millionengrenze deutlich überschritten, was einen neuen Rekord bedeutet. Finanzämter sowie zahlreiche weitere Behörden haben allein im letzten Jahr Abfragen durchgeführt. Bei Start des sogenannten „Kontenscreenings“ vor rund 15 Jahren waren es gerade einmal 8.700 Abfragen von Bankkonten. Das entspricht somit im Hinblick auf die Entwicklung der Abfrage-Vorgänge einem Faktor von 1.000. An jedem Wochentag werden bei deutschen Banken im Durchschnitt die Daten von rund 6.000 Bürgern abgefragt.
Mittlerweile sind Banken in Deutschland sogar verpflichtet, die Adressen sowie die steuerlichen Identifikationsnummern der Abgefragten an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Ohne dass eine Information an den Kontoinhaber über diese Datenweitergabe erfolgt. In der Vergangenheit durften derartige Kundendaten aus der Datenbank der Banken nach drei Jahren nach Auflösung eines Kontos bzw. Depots gelöscht werden.
Inzwischen ist dies erst nach Ablauf von 10 Jahren nach der Auflösung eines Kontos/Depots erlaubt. Die personenbezogenen Daten können somit noch viele Jahre rückwirkend abgefragt werden, auch nach einer Konto- und Depotauflösung. Eine reine Kontoauflösung schützt somit nicht vor Risiken aus Altlasten!
Fazit: Bei Auslandskonten ist das Kontenscreening auf Knopfdruck nicht möglich!
Das Bankgeheimnis gehört in steuerlichen bzw. behördlichen Angelegenheiten längst der Vergangenheit an. Auch einstige „Diskretions-Oasen“ wie Österreich, Luxemburg, die Schweiz oder Liechtenstein mussten ihre einst legendären Nummernkonten-Systeme aufgrund des internationalen Drucks aufgeben, der automatisierte Informationsaustausch AIA wurde eingeführt. Das ist allerdings eine andere Systematik als das Kontenscreening-Verfahren in Deutschland.
Allein die obigen Fakten verdeutlichen wieder einmal wie wichtig und wertvoll ein Konto und Wertpapierdepot im Ausland ist. Beispielsweise in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Hier können deutsche Behörden nicht einfach und heimlich auf Knopfdruck im Rahmen des Kontenscreenings personenbezogene Daten abfragen. Zusätzlich sind Konten im Ausland, außerhalb der Systeme der EU-Haftungsgemeinschaft und der EU-Bankenunion, einer der wichtigsten Stützpfeiler für Ihre Kapitalschutz-Strategie. Ich zeige Ihnen dafür wirkungsvolle Mittel und praxisnahe Wege!