Zinsen statt Strafzinsen und Verwahrentgelder

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Der EZB-Zinsentscheid vom 21. Juli zeigt Wirkung. Nach der jüngsten Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank ist die Zahl der Banken und Sparkassen, die Negativzinsen für Guthaben auf dem Tagesgeld- oder Girokonto berechnen, von 543 auf nur noch 37 gesunken. Den Höchststand registrierte das Verbraucherportal Biallo Ende Mai dieses Jahres. Zu diesem Zeitpunkt verlangten noch 582 von gut 1.200 untersuchten Banken und Sparkassen ein Verwahrentgelt – meist in Höhe von 0,5 Prozent ab Überschreiten eines bestimmten Freibetrags.

Zinsen statt Verwahrentgeld

Bereits vor dem 21. Juli haben sich rund 40 Banken vom Verwahrentgelt verabschiedet. Weitere gut 20 Geldhäuser lockerten die Freibeträge oder halbierten den Strafzins. Prominentes Beispiel: die ING. Deutschlands größte Direktbank verzehnfachte Anfang Juli den Freibetrag pro Konto von 50.000 auf 500.000 Euro und verkündete kurz nach dem EZB-Zinsentscheid, dass das Verwahrentgelt zum 1. August für alle Kunden abgeschafft wird. Zudem führte die ING einen Sparbrief mit einer Verzinsung von bis zu 1,5 Prozent ein.

Keine Sparkasse mehr dabei

Aktuell weisen noch 24 Volksbanken und 13 überregionale Banken das Verwahrentgelt im Preisaushang oder auf ihrer Seite aus – ohne entsprechenden Hinweis, dass der Strafzins variabel an den Zinssatz für die EZB-Einlagefazilität gekoppelt ist. Die Sparkassen-Gruppe hat die Negativzinsen dagegen komplett abgeschafft.

Die Marktbeobachter des Verbraucherportals von Biallo gehen davon aus, dass das Verwahrentgelt spätestens ab 1. Oktober vollständig von der Bildfläche verschwunden sein wird, zumal der Druck auf die noch verbliebenen Banken zunimmt. Schließlich lassen sich Strafzinsen auf Guthaben in Zeiten steigender Tagesgeld- und Festgeldzinsen gegenüber der Kundschaft nicht mehr rechtfertigen.