Wann dürfen Privatanleger weiter Futures handeln?

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder verbieten, wenn erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz vorliegen (Art. 42 Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR). Davon macht die BaFin jetzt Gebrauch.

Kleinanleger mit Sitz in Deutschland sind ab dem 1. Januar 2023 davor geschützt, beim Handel mit Futures unbegrenzte Verluste zu erleiden. Dafür beschränkt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf dieser Produkte an Kleinanleger.

Anders als die Entwurfsfassung, welche die BaFin im Februar 2022 konsultiert hatte, sieht die veröffentlichte Allgemeinverfügung Ausnahmen vor: Der Handel mit Futures zu Absicherungszwecken bleibt für Kleinanleger unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wann dürfen Privat- bzw. Kleinanleger weiter Futures handeln?

Kleinanleger dürfen künftig weiter Futures handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern. Sie müssen den Absicherungszweck dann vorab gegenüber ihrem Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestätigen. Absicherungsmöglichkeiten sind besonders bedeutsam für Agrarbetriebe, aber auch für andere Unternehmen der Realwirtschaft.

Außerdem bleibt der Future-Handel für Kleinanleger dann möglich, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Nachschusspflicht vertraglich ausschließt und Anleger somit nicht mehr als den investierten Betrag verlieren können. Zudem gilt eine Übergangsregelung: Nicht von der BaFin-Maßnahme erfasst sind Future-Kontrakte, mit denen Positionen abgewickelt bzw. geschlossen werden, die vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung eröffnet wurden.

Produktintervention: Die BaFin schützt Kleinanleger vor unbegrenzten Verlusten beim Future-Handel

Die BaFin verbietet die Nachschusspflicht beim nicht der Absicherung dienenden Future-Handel durch Kleinanleger, weil damit unbegrenzte finanzielle Risiken verbunden sein können. Sie reagiert damit auch auf die Mini- und Micro-Future-Produkte, die vermehrt auf den Markt kommen und die sich aufgrund ihrer geringeren Kontraktgröße und damit niedrigeren Eintrittsschwelle speziell an diese Kundengruppe richten.

Mit ihrer Produktinterventionsmaßnahme stellt die Aufsichtsbehörde sicher, dass sich der Verlust von Kleinanlegern beim Future-Handel auf den Betrag beschränkt, den diese investiert haben.

Mein Fazit: Traden ist eine Anlageoption, investieren ein Muss!

Futures werden überwiegend von kurzfristig agierenden Tradern eingesetzt. Nicht jeder Anleger muss zum Trader werden. Jeder Sparer aber sehr wohl zum Investor. Wer sein Vermögen in Euro-Geldwerten hält, wird hart vom Wohlstandsverlust Europas und dem schwachen Euro getroffen. Durch eine globale Streuung Ihres Geldes in Sachwerte wie Aktien, Aktienfonds oder Aktien-ETFs schützen Sie sich vor dem drohenden Wohlstandsverlust.

Die Grundtugenden für eine erfolgreichen Vermögensverwaltung sind Diversifikation, Disziplin und Risikomanagement. Gerade in Zeiten, in denen Marktturbulenzen für viel Unsicherheit sorgen, zeigt sich, wie wichtig eine breite Diversifikation ist. Damit meine ich nicht nur die Wahl unterschiedlicher Anlageklassen, sondern auch den gezielten Einsatz unterschiedlicher Anlagestrategien. Je breiter ein Portfolio aufgestellt ist, desto mehr Ausgewogenheit erreichen Sie damit. Dafür sein keine Direktinvestments in Futures erforderlich.