Volkswagen: Vergleich für Dieselkunden geplatzt

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Chaostage in Niedersachsen: Der angestrebte Vergleich, den der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Namen betrogener Dieselkunden mit dem Volkswagenkonzern erzielen wollte, ist geplatzt.

Als Begründung nannte das Unternehmen die Anwaltskosten des vzbv, und gerade diesbezüglich gehen die Darstellungen in pikanter Weise auseinander: In den Verhandlungen, die vzbv-Chef Klaus Müller in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz am Mittag als hart, aber konstruktiv und lösungsorientiert beschrieb, war offenbar zunächst von einer Summe in Höhe von „bis zu 50 Millionen Euro“ die Rede gewesen. Dies habe der vzbv als Deckelung aufgefasst.

Widersprüchliche Aussagen

In einer E-Mail vom späten Vormittag, auf die Müller während seines Statements mehrfach genüsslich hinwies, habe VW schließlich eine Zahlung „in Höhe von 50 Millionen Euro“ angeboten – also den Maximalbetrag. Während man beim vzbv über das Angebot beraten habe, sei nicht einmal eine halbe Stunde später über die Medien verbreitet worden, VW halte eben diese Summe für „unangemessen“. Das Vokabular wurde auf Wolfsburger Seite sogar soweit geschärft, dass von einer Veruntreuung von Firmengeldern im Falle einer Zahlung die Rede war.

Müller betonte, die E-Mail aufgrund einer umfassenden, von allen Beteiligten abgegebenen Verschwiegenheitserklärung nicht zur Verfügung stellen zu wollen – damit steht erst einmal Aussage gegen Aussage, auf wessen Seite die Schuld für das gescheiterte Verfahren nun zu suchen ist.

Musterfeststellungsklage soll fortgesetzt werden

Fakt ist: Für die Kunden, die ein hinsichtlich der Abgaswerte manipuliertes Dieselfahrzeug des VW-Konzerns erworben hatten und nun auf Entschädigung hoffen, wird sich das Verfahren erst einmal weiter in die Länge ziehen. Die Musterfeststellungsklage, die vor dem Oberlandesgericht Braunschweig parallel in dem Fall verhandelt wird, soll nach Auffassung des vzbv fortgesetzt werden, unabhängig von den heute geplatzten Vergleichsverhandlungen. VW will hierüber jedoch zunächst in einer Sondersitzung beraten, Ende offen.

Insgesamt geht es um eine Entschädigungssumme in Höhe von 830 Millionen Euro, die an hunderttausende VW-Kunden ausgezahlt werden soll. Anders als etwa in den USA, wo bereits kurz nach Bekanntwerden des Skandals vor gut vier Jahren hohe Summen an Kunden gezahlt wurden, gingen deutsche Verbraucher bislang leer aus. Um das zu ändern und Verfahren von Verbrauchern gegen Konzerne zu erleichtern, hatte die Bundesregierung eigens das neue Instrument der Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht, das im VW-Dieselskandal nun erstmalig zum Einsatz kommt.

VW soll unterdessen angeboten haben, die Entschädigungen einzeln mit den Kunden zu regeln, also ohne Kontrolle durch die Verbraucherzentralen. Ob es dazu am Ende wirklich kommen wird, bleibt abzuwarten. Der Konzern scheint sich jedenfalls weiterhin schwer zu tun mit der Anerkennung der eigenen Verfehlungen im Abgasmanipulationsgeschehen – und hat mit seiner heutigen Entscheidung womöglich weiteres Vertrauen verspielt.