Geschichte wiederholt sich nicht
Ich erhalte immer mehr besorgte Zuschriften zu den Themen „Lastenausgleich“ bei Immobilien und zur Vermögens- bzw. Zwangsabgabe. Diese Sorgen sind nicht unbegründet, weil Artikel 21 des Grundgesetzes mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz) abgeändert wurde. Zum 01.01.2024 tritt diese Änderung in Kraft. Berichte in Medien und Internetforen greifen diese Gesetzesänderung auf und schüren teilweise große Ängste vor einem möglichen Lastenausgleich, überwiegend im Zusammenhang mit Immobilien.
Interessanterweise wird in zahlreichen Berichten ein möglicher Lastenausgleich immer mit linken Parteien, Planwirtschaft oder Sozialismus in Verbindung gebracht. Das liegt daran, dass mit gewohnter Regelmäßigkeit Politiker aus dem linken Lager, Sozialverbände und Gewerkschaften höhere Steuern für Reiche fordern. Auch der Ruf nach einer Umverteilung durch die Einführung einer Vermögensteuer oder Sonderabgabe gehört dazu, ist aber kaum mehr eine Meldung wert, weil diese Vorhaben in den letzten Jahren stets im Sande verlaufen sind.
Das Konzept des Lastenausgleichsgesetzes stammt von der Regierung Adenauer
Bemerkenswert ist hingegen, dass jetzt der Sachverständigenrat der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage – bekannt unter dem Namen „Wirtschaftsweise“ – in seinem aktuellen Jahresgutachten eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes empfiehlt. Oder die Einführung eines Energie-Solidaritätszuschlags. Der Internationale Währungsfonds sprach sich bereits im vergangenen Jahr für die Einführung einer Vermögensteuer aus, um die Kosten der Coronakrise zu bewältigen.
Dabei sollte es sich um eine Abgabe nach dem Vorbild des Solidaritätszuschlags in Deutschland handeln. Das sind somit nicht per se sozialistischen Forderungen und auch das Lastenausgleichsgesetz aus dem Jahr 1952, das in vielen Berichten als Blaupause beschrieben wird, wurde nicht durch linke Parteien eingeführt.
Im Nachkriegsdeutschland hatten viele Bürger durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges und die Währungsreform von 1948 ihre Ersparnisse verloren. Ein Prozent der Bevölkerung hat hingegen die Krise sehr gut überstanden oder sogar davon profitiert. Deswegen war die Vermögensverteilung in Deutschland äußerst unausgewogen. Ein Prozent der Bevölkerung besaß rund 25% der gesamten Vermögenswerte. Deswegen hat die damalige Bundesregierung unter dem konservativen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) beschlossen, eine Sonderabgabe auf große Vermögenswerte in Höhe von 1,67% zu erheben und mit einer Laufzeit von 30 Jahren als Lastenausgleich einzuführen. Eine Folge dieses Gesetzes waren auch staatliche Zwangshypotheken auf Immobilien. Die damit erzielten Staatseinnahmen kamen jenen Bürger zugute, die nach dem Krieg weitestgehend mittelos dastanden. In der breiten Bevölkerung traf diese Zwangsmaßnahme der Regierung Adenauer auf eine große Zustimmung.
Der Kanzler der Enteignung? Die CDU profitierte vom Lastenausgleichs-Gesetz
Das zeigte sich auch an der Wiederwahl Konrad Adenauers im Oktober 1953. Die CDU steigerte ihren Stimmenanteil von 31% auf eine absolute Mehrheit der Mandate von 45,2%. In späterer Folge brachte das deutsche Wirtschaftswunder einen großen Wohlstand für breite Teile der Bevölkerung mit sich. Die Investitionen in der Bundesrepublik Deutschland stiegen von 1952 bis 1960 um 120%, das Bruttosozialprodukt nahm um 80% zu.
Konrad Adenauer wurde noch zwei weitere Male als Bundeskanzler wiedergewählt und steht heute für eine Zeit der politischen Stabilität, des Wiederaufbaus, des Wachstums und des Wohlstandes in Deutschland. Er ging trotz Einführung des Lastenausgleichsgesetzes nicht als Kanzler einer „großen Enteignung“ in die Deutsche Gesichte ein.
Mein Fazit: Geschichte wiederholt sich nicht – aber sie reimt sich!
Wir haben mittlerweile Rahmenbedingungen, die mit Jahr 1952 vergleichbar sind. Ein neuer Lastenausgleich ist nicht mehr unwahrscheinlich. Es gibt Mittel und Wege, wie Sie sich und Ihr Vermögen vor einem möglichen Lastenausgleich schützen können.