Der Staat schränkt die Freiheitsrechte weiter ein

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Auf Basis statistischer Erhebungen der Bundesbank ist trotz stark zunehmender Digitalisierung des mobilen Zahlungsverkehrs über Karten und Applikationen das Bargeld weiterhin das am meisten genutzte Zahlungsmittel. Bislang gibt es in Deutschland auch keine Bargeldobergrenzen, sondern lediglich Legitimationspflichten ab bestimmten Bargeldsummen, die unterschiedlich gehandhabt werden. Edelmetalle können seit dem Jahr 2020 nur noch bis zum Gegenwert von 2.000 Euro durch eine anonyme Barzahlung getätigt werden. 2017 wurde diese Grenze bereits von 15.000 auf 10.000 Euro gesenkt. 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat vor kurzem ein Strategiepapier veröffentlicht aus dem hervorgeht, dass die Bargeldnutzung generell weiter eingeschränkt werden soll. Zur besseren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Dazu schlägt Faeser die Einführung einer Bargeld-Obergrenze von deutlich unter 10.000 Euro vor.

Der Staat schränkt Selbstbestimmung und Freiheitsrechte weiter ein

In dem Strategiepapier des Bundesinnenministeriums (BMI) ist zu lesen, dass auf diese Weise große Transaktionen auf nachvollziehbare Finanzwege geführt werden sollen und die Gefahr verringert würde, dass die Herkunft großer Vermögenswerte verschleiert werde.

Dass der Staat wirkungsvolle Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung ergreifen muss steht außer Frage. Allerdings werden mit zu restriktiven Barzahlungsobergrenzen alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt, ihre Selbstbestimmung und Freiheitsrechte weiter eingeschränkt und die Verunsicherung vor möglichen staatlichen Zwangsmaßnahmen in der Zukunft weiter geschürt.

Eine Verschärfung von Bargeldzahlungen in Deutschland und Österreich ist nur noch eine Frage der Zeit!

Eine Bargeldobergrenze bestimmt, ab wann es strafbar ist, mit Bargeld zu bezahlen. In Ländern, die eine Bargeldobergrenze haben sind diese Strafen teils horrend. In meiner Wahlheimat Spanien beträgt die Strafe z.B. 25% der betroffenen Bargeldzahlung. Die Bargeldregelungen in Deutschland sind derzeit noch sehr gut, weil es – mit Ausnahmen – bislang keine Bargeldobergrenzen gibt. Noch besser sind die Gesetze in Österreich, das bislang grundlegend keine Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen vorschreibt.

In der Schweiz besteht auch keine Bargeldobergrenze. Seit dem Jahr 2016 gilt erst bei Barzahlungen ab einem Betrag von 100.000 Schweizer Franken eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Finanzdienstleister und Händler wie Juweliere, Autohäuser oder Immobilienmakler sind dann verpflichtet, die Vertragspartei zu identifizieren und dies zu dokumentieren.

EU-Europa ist bei Bargeldobergrenzen ein Flickenteppich

Die Mehrzahl der EU-Länder hat bereits Bargeldobergrenzen eingeführt. Deswegen muss damit gerechnet werden, dass sich die gesetzlichen Regelungen in Deutschland und Österreich in naher Zukunft massiv verschärfen. Auch die Einführung einer einheitlichen EU-Bargeldobergrenze wird in Zukunft seitens der Politik verstärkt diskutiert werden.

In der Europäischen Union gibt es bereits eine Art Bargeldobergrenze: Sobald Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 Euro ein- oder ausgeführt wird, muss dieser Betrag beim Grenzübertritt bzw. am Flughafen deklariert werden.

Mein Fazit: Auch vor diesen Entwicklungen und Rahmenbedingungen ist es sinnvoll, Bargeldreserven – ebenso wie Edelmetalle – in Schließfächern in soliden Staaten außerhalb der EU zu verwahren, allen voran in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Ich zeige Ihnen dafür wirkungsvolle Mittel und praxisnahe Wege.