Börse und Steuern

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Eine politisch sehr turbulente Woche neigt sich dem Ende zu. Der Bruch der Ampel-Koalition in Deutschland kann jetzt einen Stillstand auslösen. In der aktuell schwierigen Situation Gift für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

In normalen Zeiten ist der Gesetzgeber dagegen oft zu aktiv und entwirft auch zu viele und zu komplizierte Steuerregeln – auch für uns Anleger. Immer wieder werde ich von meinen Lesern auf das Thema Steuern angesprochen. Speziell die Steuerregeln bei Auslands-Dividenden lösen viele Fragen aus. Daher finden Sie in zwei meiner Börsendienste auch regelmäßig Artikel zum Thema Börse und Steuern.

Auch an dieser Stelle widmen wir uns heute dem Thema Steuern: Viele Menschen im Ruhestand denken, dass sie nicht mehr zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, da die Renteneinnahmen bei weitem nicht mehr dem (ehemaligen) Arbeitseinkommen entsprechen. Aber hier ist Vorsicht geboten. 

Die Finanzverwaltung erhält durch Meldungen der Rentenversicherungsträger genaue Informationen über die Höhe Ihrer Renteneinnahmen.

Börsengewinne nicht vergessen!

Darüber hinaus können Kapitalerträge, die Sie zum Beispiel durch erfolgreiche Empfehlungen aus meinen Börsendiensten erzielen konnten, Ihr Einkommen zusätzlich erhöhen, so dass Sie schnell über die steuerlichen Freibeträge (aktuell liegt der Grundfreibetrag für Einzelpersonen bei 11.604 Euro und für gemeinsam Veranlagte bei 23.208 Euro) kommen und Steuern zahlen müssen.

Die Renteneinnahmen werden seit 2005 mit einem immer höheren Anteil der Steuer unterworfen. Wenn Sie beispielsweise in diesem Jahr in Rente gehen bzw. gegangen sind, steht Ihnen ein Freibetrag von 17% zu. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 83% Ihrer Rente versteuert werden müssen. Dieser Prozentsatz wird dann für den Rest des Lebens festgeschrieben. Unter Umständen können noch betriebliche Renten das Einkommen zusätzlich erhöhen.

Für Ihre Börsengeschäfte und anderen Geldanlagen gilt: Die Kapitalerträge werden seit 2009 pauschal mit 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert. 

Die Depot-Banken ziehen den Steueranteil („Abgeltungsteuer“) direkt ab und leiten dieses Geld an das Finanzamt weiter. Daher müssen diese Erträge in der Steuererklärung nicht unbedingt angegeben werden.

Günstigerprüfung kann für Sie attraktiv sein

Allerdings kann es sich auch lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben und eine „Günstigerprüfung“ zu beantragen.

Sollte Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegen, so wird dieser niedrigere Steuersatz auch auf Ihre Kapitalerträge angewendet. Zu viel gezahlte Steuer (Einbehalt durch die Banken) wird dann an Sie zurückerstattet.

Aus diesen Gründen ist es ratsam, Ihre persönliche Einkunftssituation zu prüfen. Haben Sie daher keine Angst vor der Aufforderung des Finanzamts, eine Steuererklärung abzugeben. Vielleicht winkt sogar eine Steuererstattung von zu viel gezahlter Kapitalertragsteuer. Dieses Geld können Sie anschließend wieder an der Börse reinvestieren. Weitere Schlussgong-Ausgaben zum Thema Börse und Steuern folgen zeitnah.