Aufschuldung durch Sondervermögen!

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Als Kapitalanleger kennen Sie den Begriff eines Sondervermögens, zu dem beispielsweise Investmentfonds und ETFs zählen. Dabei bildet das investierte Kapital der Anleger und die damit erworbenen Vermögensgegenstände ein rechtliches geschütztes Vermögen, das bei Schieflage einer Depotbank oder der Fondsgesellschaft aus der Insolvenzmasse ausgesondert wird. Per Definition beinhaltet ein derartiges Sondervermögen somit rechtlich geschützte Vermögenswerte.

Die Corona-Politik der letzten Jahre und die massiven Auswirkungen des Kriegsausbruchs in der Ukraine treiben die Staatsverschuldung Deutschlands weiter massiv in die Höhe. Bundesfinanzminister Christian Lindner musste Ende April deswegen einen weiteren Ergänzungshaushalt im Parlament vorlegen, der durch das Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Neuverschuldung steigt im Jahr 2022 um weitere 40 Milliarden Euro auf ein Rekordniveau von annähernd 140 Milliarden Euro.

Staatsbilanzkosmetik: Die Schuldenbremse wird selbst bei Einhaltung zur Makulatur

Im Artikel 109 des Grundgesetzes ist die Schuldenbremse verankert. Darin wird festgelegt, dass die Haushalte von Bund und Ländern „grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind“, also ohne Neuaufnahme von Krediten. In den Jahren 2014 bis 2019 wurde diese Vorgabe eingehalten. Der Ausbruch der Corona-Pandemie führte ab dem Jahr 2020 zu einer Explosion bei der Neuverschuldung. Dass die Schuldenbremse im Jahr 2023 wieder eingehalten werden kann, ist aus heutiger Sicht vollkommen unrealistisch. Außer die Politik verlässt nachhaltig den seriösen Pfad eines solide kalkulierenden Kaufmanns und verfällt weiter in eine kreative Buchführung und Kommunikationspolitik. Die ersten gravierende Schritte in diese Richtung sind bereits gemacht, indem „Sondervermögen“ geschaffen werden, die nicht mehr in der Neuverschuldung bilanziert werden müssen.

Die alte Bundesregierung hatte bereits die Schuldenbüchse der Pandora geöffnet und den Energie- und Klimafonds (EKF) als gesondert bewertetes Vermögen ins Leben gerufen. Dieser soll zukünftig weiter aufgestockt werden und zu einem Klima- und Transformationsfonds (KTF) werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Maßnahmen zu kompensieren. Das Volumen soll sich auf 60 Milliarden Euro belaufen. Durch die Schaffung eines weiteren „Sondervermögens“ in Höhe von 100 Milliarden Euro wird die Bundeswehr aufgerüstet. Auch diese gigantischen Beträge sind letztlich nichts anderes als Schulden!