Dies gilt es bei Zollfreilagern zu beachten
Es ist möglich, Rohstoffe und Edelmetalle – wie zum Beispiel Silber – ohne Mehrwertsteuerbelastung zu kaufen. Doch auch die Variante mit Zollfreilagern ist keine Patentlösung und es gilt Einiges zu beachten, bevor man sich dafür entscheidet.
1. Eine physische Auslieferung führt unweigerlich zur Besteuerung
Ausschließlich die Einlagerung in einem Zollfreilager ist steuerfrei. Sollten Sie schließlich die physische Auslieferung ihrer Edelmetallreserven beantragen (was üblicherweise problemlos möglich sein muss) fällt automatisch der jeweilige Umsatzsteueranteil des betreffenden Landes an.
Ein Beispiel: Im Falle des Zollfreilagers in der Schweiz von Pro Aurum ist bei Abholung die Schweizer Umsatzsteuer aktuell in Höhe von 7,6 % (ab dem kommenden Jahr ist eine Anhebung auf 8 % geplant) zu entrichten. Transportieren Sie die Ware dann über die Grenze, sind zudem die Einfuhrbedingungen ihres jeweiligen Heimatlandes zu bedenken (Stichwort: Einfuhrumsatzsteuer).
2. Rückverkauf an den Händler
Wenn für Sie aufgrund der oben genannten Faktoren eine physische Auslieferung nicht in Frage kommt, Sie aber dennoch verkaufen wollen, dann können Sie natürlich auch problemlos an den Anbieter (Händler) zurückverkaufen. Der Vorteil hierbei ist, dass bei dieser Transaktion keine Umsatzsteuer anfällt. Aktuell liegt der Rücknahmepreis bei Pro Aurum bei 376 Euro. Wenn wir einen gleich bleibenden Silberpreis annehmen, dann würde in unserem Beispiel (Kauf 1.000 Gramm Silberbarren zu 421 Euro) ein Verlust von 45 Euro pro Barren auftreten.
Bei einer Investitionssumme von 50.000 Euro beträgt die Rückzahlungssumme (unter der Annahme von gleich bleibenden Preisen) 44.653,76 Euro, also ein Verlust von 10,69 %. (Allerdings würde im ersten Falle, bei Kauf inkl. Mehrwertsteuer und Verkauf an den gleichen Händler zum gleichen Rücknahmepreis bereits ein Verlust in Höhe von 24,9% auftreten.)
3. Kosten für die Lagerung
Zudem müssen Sie bedenken, dass die Lagerung in einem Zollfreilager nicht kostenlos ist. Abhängig von Wert und Volumen der Einlage verlangen die Anbieter Lagerkosten. Bei Pro Aurum beispielsweise variieren die Lagerkosten für Gold zwischen 0,4 % und 0,75 % pro Jahr, und für Silber, Platin und Palladium zwischen 1 % und 2 % per annum.
4. Mindesteinlagerungswert
Nicht alle Anbieter verlangen einen Mindesteinlagerungswert, doch, da wir uns Pro Aurum als Beispiel ausgesucht haben: hier beträgt der Mindesteinlagerungswert 50.000 Schweizer Franken.